Gedenken:Appell bei Gedenken an in Dresdner Gericht getötete Muslima

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Noch immer schockiert der Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/ZB)

Am ersten Julitag 2009 sticht ein Angeklagter im Landgericht Dresden die Zeugin nieder. Die Muslima wehrt sich gegen dessen rassistische Beleidigung. Die Tat schockiert – das Klima ist rauer geworden.

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Dresden (dpa/sn) - 15 Jahre nach dem tödlichen Angriff auf eine junge Ägypterin im Landgericht Dresden sind rassistische Anfeindungen gegen Muslime noch immer Realität in Sachsen. Es gebe einen stetigen Anstieg, „vorwiegend gegen muslimische Frauen oder solche, die als muslimisch wahrgenommen werden“, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) bei der alljährlichen Gedenkveranstaltung am 1. Juli am damaligen Tatort. „Dieser Tag steht für ein unfassbares Verbrechen in der sächsischen Geschichte und leider auch in der sächsischen Justiz.“ 

Der 1. Juli sei Anlass, gemeinsam über die gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen „für ein solches furchtbares Verbrechen“ nachzudenken. Rassistische Weltbilder hätten ihre Wurzeln in strukturellen Ungleichheiten, unterbewussten Praktiken und Denkmustern, „die sind leider in unserer Gesellschaft verankert“ Die Auseinandersetzung damit sei, auch angesichts antidemokratischer Strömungen, eine Pflicht, „nicht nur infolge solcher Gewaltexzesse“.

Angriff mit einem Messer bei Gericht 

An einer Gedenktafel im Gerichtsfoyer erinnerten Vertreter des Freistaates, der Landeshauptstadt und der Zivilgesellschaft mit weißen Rosen und Kränzen an die Pharmazeutin Marwa El-Sherbini. Sie „stellte sich Fremdenhass entgegen und fiel dabei einem entsetzlichen rassistischen Verbrechen zum Opfer“, sagte Meier. Ihr zu gedenken sei für die Gesellschaft „Mahnung und Auftrag“ zugleich, die „zerstörerischen Konsequenzen gefährlicher menschenfeindlicher Ideologien“ für die Demokratie nie zu unterschätzen und sich ihnen entgegenzustellen.

El-Sherbini hatte damals einen Mann wegen rassistischer Beleidigungen angezeigt. In der Berufungsverhandlung am 1. Juli 2009, in der sie als Zeugin aussagte, stach der Angeklagte die schwangere 31-Jährige vor den Augen ihres kleinen Sohnes mit einem Messer nieder und verletzte ihren Mann schwer. Die Tat hatte Entsetzen in Deutschland und Proteste in der islamischen Welt ausgelöst. Der Täter wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Seit 2015 ist der 1. Juli der Tag gegen antimuslimischen Rassismus in Deutschland.

Antimuslimischer Rassismus ist allgegenwärtig 

Das Thema „hat an Aktualität nicht eingebüßt, im Gegenteil“, sagte Azim Semizoglu vom Bündnis gegen antimuslimischen Rassismus Sachsen. Die Zustimmung zu solchen Einstellungen sei konsequent hoch. So bejahten 55 Prozent der Bevölkerung im Freistaat die Forderung, Muslimen solle die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden, 54 Prozent fühlten sich „durch die vielen Muslime hier manchmal wie Fremde im eigenen Land“, gut ein Fünftel empfände den Islam pauschal als bedrohlich. 

Beim antimuslimischen Rassismus werde bewusst oder unbewusst Fremdheit oder sogar Feindlichkeit konstruiert durch pauschale Zuschreibung weitgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften, sagte der Rechtswissenschaftler. Schubladen zu öffnen, sei unabdingbar für eine sozial vielfältige Gesellschaft – und für die Justiz „wäre es möglicherweise ein positives Moment, wenn sie durch eine Richterin oder Staatsanwältin vertreten würde, die Kopftuch trägt“. 

© dpa-infocom, dpa:240701-930-160316/1

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