Gesetzestexte auf Gebärdensprache:Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten

Gebärdensprache kann komplizierte Sachverhalte ausdrücken, etwa den ersten Paragraph des Behindertengleichstellungsgesetzes: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."

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