Familie - Oldenburg:Bewährungsstrafe für Sohn nach Tod des verwahrlosten Vaters

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Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Oldenburg (dpa/lni) - Nach dem Tod seines völlig verwahrlosten Vaters ist ein 44-Jähriger zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Oldenburg vom Dienstag war der Angeklagte überfordert und wollte seinen bettlägerigen Vater nicht vorsätzlich töten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Sohn wurde demnach wegen eines minder schweren Falles der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Zuvor hatte der NDR berichtet.

2015 war der Vater in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus gekommen. Der Mann lag in seinen eigenen Ausscheidungen, sein Körper war von Maden befallen, die Kopfhaut mit dem Kopfkissen verwachsen. Einige Tage später starb er. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschildert, dass er seinen Vater zehn Jahre lang gepflegt hatte. Er habe ihn gemocht und versucht, alles richtig zu machen. Wenn er die ärztlichen Berichte lese, werde ihm aber klar, dass er wohl Fehler gemacht habe. Das Gericht stellte wegen einer Persönlichkeitsstörung und Depression auch eine verminderte Schuldfähigkeit fest.

Neben dem 44-Jährigen war auch ein 58 Jahre alter Rechtsanwalt angeklagt, der Betreuer des Pflegebedürftigen gewesen war. Ihm warf die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vor - er hätte ärztlichen Rat einholen sollen. Dieses Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

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