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Familie:Gestörte Kommunikation spricht gegen gemeinsames Sorgerecht

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Brandenburg (dpa/tmn) - Ist die Kommunikation zwischen Eltern massiv gestört, kann das gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Das Sorgerecht nur eines Elternteils ist dann im Interesse des Kindes.

Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 13 UF 134/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte die Mutter das Sorgerecht für die elfjährige Tochter. Der Vater strebte das gemeinsame Sorgerecht an, für das sich auch das Kind ausgesprochen hatte.

Vor Gericht hatte er aber letztlich keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht lehnte die gemeinsame Sorge für die Eltern ab, da dies nicht im Interesse des Kindes sei. Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setze eine funktionierende Kommunikation, ein Mindestmaß an Übereinstimmung und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus.

Sei zu befürchten, dass sie nicht gemeinsam entscheiden könnten und das Kind durch die gemeinsame elterliche Sorge erheblich belastet würde, scheide diese aus.

Das sei hier wegen der massiv gestörten Kommunikation der Eltern untereinander der Fall. Das Gericht befürchtete eine Entwicklung mit negativen Folgen für das Kind. Es zeichne sich schon jetzt eine erhebliche Belastung der Tochter ab. Sie scheine stark in einem Loyalitätskonflikt gefangen zu sein und benötige dringend Entlastung.

© dpa-infocom, dpa:200813-99-157868/2

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