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Familie:Adoption auch gegen den Willen der leiblichen Mutter möglich

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Brandenburg (dpa/tmn) - Die Adoption eines volljährigen Kindes kann auch gegen den Willen der biologischen Mutter möglich sein. Allein das Argument, dass sie später einmal hilfsbedürftig werden könnte, reicht nicht aus. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden ( Az.: 13 UF 11/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

In dem verhandelten Fall zog das Mädchen zwei Jahre, nachdem ihr Vater erneut geheiratet hatte, in den Haushalt der neuen Familie. Von ihrer leiblichen Mutter hatte sie sich nach der Trennung der Eltern zunehmend emotional distanziert und schließlich den Kontakt abgebrochen.

Mit der zweiten Frau ihres Vaters entwickelte sie ein sehr enges Verhältnis, so dass diese die inzwischen Volljährige adoptieren wollte. Die leibliche Mutter war damit jedoch nicht einverstanden. Unter anderem argumentierte sie, dass für den Fall einer Hilfsbedürftigkeit keine Rechtsgrundlage mehr für familiären Beistand bestünde.

Das Gericht stimmte der Adoption zu. Es habe sich in der persönlichen Anhörung davon überzeugt, dass zwischen beiden seit vielen Jahren ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehe. Die Richter waren der Ansicht, dass die Interessen der leiblichen Mutter nicht überwogen.

Die Adoption dürfe nicht allein aufgrund einer nur möglichen, jedoch in keiner Weise konkreten Gefahr eines Bedürftigwerdens untersagt werden.

© dpa-infocom, dpa:201119-99-394756/2

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