Diskussion um Präimplantationsdiagnostik:FDP will Embryonenschutz lockern

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Nach Vorstellungen der FDP sollen Embryonen von Eltern mit erblichen Krankheiten künftig genetisch untersucht und aussortiert werden dürfen. Der Koalitionspartner würde das für eine "Katastrophe" halten.

Nina von Hardenberg

Die FDP irritiert mit Ideen für eine Lockerung des Embryonenschutzes bei der künstliche Befruchtung den Koalitionspartner. Nach Vorstellungen der FDP soll es Eltern, die unter einer erblichen Krankheit leiden, künftig erlaubt sein, die befruchteten Eizellen im Reagenzglas genetisch untersuchen und Zellen mit Gendefekten aussortieren zu lassen.

Die Präimplantationsdiagnostik wird genutzt, um im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibs auf Erbkrankheiten zu untersuchen und auszuwählen. Die mikroskopische Aufnahme zeigt eine menschliche Eizelle, die zu Demonstrationszwecken injiziert wird. (Foto: dpa)

Entsprechende Überlegungen zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen in einem internen Papier einer FDP-Arbeitsgruppe zum Thema "Künstliche Befruchtung", wie die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, bestätigte. "Wir sind seit langem der Auffassung, dass die PID in Deutschland möglich ist", sagte Flach. Die FDP plädiere aber dafür, strenge Rahmenbedingungen für solche Untersuchungen festzulegen. Für die Koalitionspartner CDU und CSU sind solche Pläne aber eine glatte Provokation.

Die Union spricht sich mehrheitlich für ein Verbot der PID aus. Die CDU hat dies vor drei Jahren sogar in ihrem Grundsatzprogramm festgeschrieben. "Für uns Christdemokraten steht der bestmögliche Schutz des ungeborenen Lebens im Vordergrund", sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe.

Die Präimplantationsdiagnostik wird genutzt, um im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibs auf Erbkrankheiten zu untersuchen und auszuwählen. Auf diese Weise sollen Fehlgeburten oder die Geburt eines schwerstkranken Kindes vermieden werden. Aussortierte Embryonen werden verworfen und sterben ab.

Grund für die neuerliche Diskussion über den Schutz von Embryonen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig (BGH). Dieser hatte im Juli die Embryonen-Auswahl bei der künstlichen Befruchtung für zulässig erklärt, weil die PID im Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist. Das Gesetz ist von 1991 - damals war die PID noch nicht in Deutschland verfügbar.

Die FDP fühlt sich von dem BGH-Urteil in ihrer Position bestätigt, dass die genetische Untersuchung von Embryonen möglich ist. Sie will nun die Rahmenbedingungen für die PID festlegen. Einen entsprechenden Katalog der Erkrankungen, bei denen die Verwerfung des Embryos zulässig ist, solle die Bundesärztekammer aufstellen, heißt es nach Angaben der Welt in dem Positionspapier.

Die Union dagegen hatte im Embryonenschutzgesetz stets auch ein Verbot der genetischen Untersuchung bei der künstlichen Befruchtung gesehen. Sie will das Gesetz nun an dieser Stelle präzisieren. Er stehe zum PID-Verbot, sagte Fraktionschef Volker Kauder. In den kommenden Tagen will Kauder mit FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger Gespräche über einen möglichen Kompromiss führen.

Der dürfte allerdings schwer zu finden sein, da viele in der Union den Embryonenschutz für ein Kernthema halten und um die konservative Wählerschaft fürchten. Ein Abweichen von dem PID- Verbot wäre eine "Katastrophe", sagt etwa der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU).

Sollten die Koalitionsparteien sich nicht auf einen Kompromiss einigen, könnten Abgeordnete der Union auch versuchen, im Parlament eine Mehrheit für ein Verbot zu suchen. Bei ethisch heiklen Fragen wie dem Embryonenschutz hatten sich im Parlament in der Vergangenheit immer wieder fraktionsübergreifende Mehrheiten formiert.

© SZ vom 12.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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