Debatte:Belgien diskutiert über Sterbehilfe für depressive 24-Jährige

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Deutschland debattiert über Gesetze zum würdigen Lebensende. Belgien über eine 24-jährige Frau, die Sterbehilfe erhält. Sie ist depressiv, körperlich aber gesund.

Von Lena Jakat

Eines Morgens nicht mehr aufwachen, umringt von geliebten Menschen einschlafen, plötzlich umfallen, schmerzfrei sterben: Die Idealvorstellungen vom Ende eines Lebens dürften nicht allzu stark variieren. Doch wie kann sich die technisierte Individualgesellschaft diesen Idealen annähern? Darüber gehen die Meinungen weit auseinander - die privaten wie die politischen. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag erstmals über verschiedene Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe diskutiert.

Alle vier Anträge für ein entsprechendes Gesetz widmen sich dem assistierten Suizid, einer gemäßigteren Form der Sterbehilfe als sie beispielsweise in Belgien oder den Niederlanden erlaubt ist, wo unter bestimmten Umständen Ärzte tödliche Mittel verabreichen dürfen. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand hat gemeinsam mit Parlamentariern aller Fraktionen einen Antrag vorgelegt, der geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe untersagen, den Freiraum des Arztes aber wie bisher belassen will. Dieser Mittelweg findet derzeit die meisten Unterstützer im Bundestag. "Mit dem ärztlich assistierten Suizid könnte eine Tür aufgestoßen werden, die nicht mehr geschlossen werden kann", gab Brand im Vorfeld zu bedenken. Durch diese Tür, führte Brand das Bild weiter, könnten auch "Menschen geschoben werden, die da nicht durch wollen."

Gut möglich, dass der Politiker bei seinem Argument einen aktuellen Fall aus Belgien im Kopf hatte. Dort haben Ärzte einem Zeitungsbericht zufolge für eine 24-jährige Frau Sterbehilfe bewilligt. Die Frau, die in den Medien Laura genannt wird, ist körperlich gesund, leidet aber unter Depressionen. "Das Leben ist nichts für mich", sagte sie der Zeitung De Morgen. und berichtete von Suizidgedanken seit ihrer Kindheit. "Der Tod fühlt sich für mich nicht wie eine von mehreren Wahlmöglichkeiten an. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich ein erträgliches Leben wählen, aber ich habe alles getan - ohne Erfolg", zitiert sie das US-Magazin Newsweek. Seit drei Jahren lebt Laura in der Psychiatrie. Ärzte haben ihrem Gesuch nach dem Sterben nun nachgegeben - in Form staatlich erlaubter Sterbehilfe.

Grenzen der Sterbehilfe werden getestet

In Belgien, genau wie in Luxemburg und den Niederlanden, ist aktive Sterbehilfe legal - im deutschen Recht heißt sie Tötung auf Verlangen. In dem Land dürfen sie seit 2002 Menschen in Anspruch nehmen, die unheilbar krank sind und unter starken körperlichen Schmerzen leiden, was ein Ärzteteam bescheinigen muss. Im Vergleich zu Regelungen, die für Deutschland diskutiert werden, sind solche Gesetze äußerst liberal; doch auch an deren Grenzen wird regelmäßig gekratzt. So weitete beispielsweise Belgien im Februar 2014 das Recht auf Sterbehilfe auf Kinder aus; in den Niederlanden wird eine solche Reform gerade diskutiert.

Besonders problematisch werten Kritiker jedoch Fälle wie Lauras, in denen ein psychisches Leiden der Auslöser für den Todeswunsch ist. Im Oktober 2013 starb in Belgien ein 44-jähriger Transsexueller durch die Hand eines Arztes. Er hatte nach der Geschlechtsumwandlung massiv mit seinem neuen Erscheinungsbild zu kämpfen. Im Januar 2014 gewährten Ärzte in den Niederlanden einer 35 Jahre alten Frau Sterbehilfe, die unter Psychosen litt. Im September 2014 erlangte ein 50-jähriger Gewaltverbrecher ebenfalls in Belgien das Recht auf Sterbehilfe, dem die Psychotherapie nicht reichte.

Und nun die 24 Jahre alte Laura, die an Depressionen leidet. Ist ihr Todeswunsch Ausdruck freien Willens oder Krankheitssymptom?

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