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Behinderte - Schwerin:Vorbild Blindengeld: Landesgeld für Hörgeschädigte gefordert

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Schwerin (dpa/mv) - Gehörlose Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sollten nach Forderungen der Opposition vom Land finanziell unterstützt werden. Die AfD stellte 100 Euro monatlich in den Raum. Die größte Oppositionspartei im Landtag beruft sich bei ihrem Vorschlag, den sie kommende Wochen im Landtag vorstellen will, auf Regelungen in anderen Bundesländern.

Die Linke hat nach eigenen Angaben bereits in den Verhandlungen für den Landeshaushalt 2020/21 die Einführung eines Gehörlosengeldes gefordert - erfolglos. "Meine Fraktion hat die Landesregierung aufgefordert, die Bedarfe und auskömmliche Höhe des Gehörlosengeldes zu ermitteln, um einen angemessenen Nachteilsausgleich für gehörlose, taube und an Taubheit grenzende schwerhörige Menschen zu ermitteln und in MV einzuführen", sagte der sozialpolitische Sprecher der Linken, Torsten Koplin, am Dienstag. Der Satz solle dann jährlich dynamisiert werden, um Preissteigerungen aufzufangen.

Ein monatliches Gehörlosengeld gibt es der AfD zufolge etwa in Berlin in Höhe von 147,98 Euro, in Brandenburg (106,60 Euro), Nordrhein-Westfalen (77 Euro), Sachsen (130 Euro), Sachsen-Anhalt (41 Euro) und Thüringen (100 Euro). Hörgeschädigte Menschen hätten eine bessere Unterstützung auch in MV verdient. Sie hätten einen erheblichen Mehraufwand, etwa für Gebärdensprachdolmetscher. Das Gehörlosengeld sollte laut AfD einkommens- und vermögensunabhängig sein.

Das Sozialministerium reagierte zurückhaltend. Es gebe bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung Hörgeschädigter und weitere seien geplant, erklärte ein Sprecher. So seien individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe und somit über pauschale Leistungen Hinausgehendes möglich. Hörgeschädigte könnten zudem die Schwerbehinderung beantragen und so zahlreiche Vergünstigungen erhalten, wie die Ermäßigung oder Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren, kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern und Kostenfreiheit im Nahverkehr.

Die Landesregierung plane weitere Maßnahmen, zum Beispiel die Einführung einer Alarmauslösung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale, zum Beispiel Lichtblitze. Auch sollen Standards geschaffen werden, die die Kommunikation zwischen Gehörlosen und Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienst verbessern sollen. "Vor diesem Hintergrund erachten wir ein pauschales Gehörlosengeld als weniger zielführend als die aufgezeigten Maßnahmen", sagte Ministeriumssprecher Alexander Kujat.

Blinde erhalten in Mecklenburg-Vorpommern ein Landesblindengeld von bis zu 430 Euro im Monat. Koplin von der Linken forderte, den Mehraufwand durch die doppelte Beeinträchtigung von taubblinden Menschen zu berücksichtigen und ein Taubblindengeld in doppelter Höhe des Landesblindengeldes einzuführen.

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