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Schuleschwänzen ist verboten. Sogar per Gesetz. Welche Strafen drohen den Schülerinnen und Schülern, die freitags für das Klima streiken?

Von Vincent Suppé

In Deutschland müssen alle Kinder zur Schule gehen. Das steht in den Schulgesetzen. Wer krank ist, bekommt eine Entschuldigung von den Eltern oder vom Arzt. Wenn jemand ohne Entschuldigung fehlt, nennt man das Schuleschwänzen. Wer gar nicht kommen will, den bringt schon mal die Polizei zur Schule. Die Schüler können sich aber vom Unterricht befreien lassen: zum Beispiel für Sportveranstaltungen oder religiöse Feste. Für eine politische Demonstration gilt das aber eigentlich nicht. Wer trotzdem hingeht, muss mit unterschiedlichen Strafen rechnen. Welche genau, entscheidet die Schule: Manche Schüler bekommen gleich einen Verweis, andere müssen einen Aufsatz schreiben oder nachsitzen. Sie können sogar vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das entscheidet die Schulleitung. Die meisten Klimastreiker mussten die verpasste Zeit nachholen. Harte Strafen sind bisher selten, mache Schulen unterstützen den Protest sogar. Viele Lehrer sehen die Klimastreiks aber als Ausnahme und waren bisher nicht so streng. Trotzdem bleiben die Streiks während der Schulzeit verboten. Viele Schulleiter sagen, dass sie - wenn die Klimastreiks weitergehen - härter vorgehen werden.

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SZ vom 02.02.2019
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