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Adel - Hamm:Erbstreit im Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg

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Bad Berleburg/Hamm (dpa/lnw) - Im Streit um das Familienschloss und großen Waldbesitz des 2017 gestorbenen Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg hat ein Gericht dessen Sohn als Erben bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies eine Beschwerde gegen den Erbschein für Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, den Chef des Hauses und Bewohners des Schlosses von Berleburg, zurück. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts und aus Stellungnahmen der Streitparteien von Donnerstag hervor.

Gustav war wegen des Testaments seines Großvaters als Erbe benannt worden, dies hatte ein Verwandter anfechten wollen. Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist ein Cousin des vor zwei Jahren gestorbenen bisherigen Schlossherren. Seinem Argument, Erbe dürfe dem Testament aus dem Jahr 1943 zufolge nur werden, wer mit einer Adligen verheiratet sei oder mit ihr eine Ehe anstrebe, folgten die Richter demnach nicht. Gustav ist nicht verheiratet, lebt aber schon lange mit einer Bürgerlichen zusammen.

"Das OLG hat seine Entscheidung sehr ausführlich begründet, sich mit allen juristischen Fragen auseinandergesetzt und auch die historischen und familiären Zusammenhänge kenntnisreich gewürdigt", teilte Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg auf Nachfrage mit.

Das OLG ließ eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zu. Man werde dennoch die verbleibenden Möglichkeiten prüfen, diese Entscheidung abzuändern, sagte der Anwalt Ludwig Ferdinands der Deutschen Presse-Agentur. Auch eine Verfassungsbeschwerde sei im Gespräch: "Ich werde meinem Mandanten dringend empfehlen, dagegen vorzugehen", so Rechtsanwalt Henrich Schleifenbaum.

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