Mit den Geflüchteten sind auch minderjährige Ehepaare nach Deutschland gekommen - und die Frage: Wie umgehen mit denen, die in ihrer Heimat rechtmäßig verheiratet wurden? Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Ehen als unwirksam erklärt werden, wenn ein Partner bei der Trauung unter 16 war. Für 16- bis 18-Jährige gilt das Gleiche - mit Ausnahmen bei besonderen Härtefällen.
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