KulturpolitikGericht untersagt Weimers Äußerung zu Berliner Buchladen

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Der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin-Prenzlauer Berg.
Der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin-Prenzlauer Berg. Annette Riedl/dpa

Der Kulturstaatsminister darf die Betreiber eines Berliner Buchladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Weimer hatte zuvor diesen und zwei andere Läden von der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen.

Von Jörg Häntzschel

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner „Buchladens zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview mit der Zeit gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kann Künstler, die sich um eine Förderung bewerben, vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Ein wenig bekannter Erlass des Innenministeriums macht es möglich. Beim Deutschen Buchhandlungspreis gab es jetzt die ersten Ausschlüsse.

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Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Betreiber politische Extremisten seien. Für diese Bewertung jedoch existiere „keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen des Gerichts habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten. Der Anwalt der Buchhandlung, Japer Prigge, erklärte in einer Stellungnahme: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar.“

Weimer strich drei Buchläden von Preisträger-Liste

Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Dies wurde erst bekannt, nachdem die SZ darüber berichtet hatte. Als Grund nannte Weimers Haus damals „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drei Buchläden von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen, die eine Jury ausgewählt hatte.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drei Buchläden von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen, die eine Jury ausgewählt hatte. Jan Woitas/dpa

In einem Interview der Zeit wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Auch etliche Abgeordnete der CDU bezeichneten die Buchhandlungen und ihre Betreiber in den vergangenen zwei Monaten als „extremistisch“.

Mit einem Eilantrag und einer Klage haben sich die Betreiberinnen der „Schwankenden Weltkugel“ nun dagegen gewehrt, dass Weimer aus der Formulierung „es liegen Erkenntnisse vor“ ohne jede faktische Grundlage ableitete, es handele sich bei ihnen um „Extremisten“.

Auch die anderen beiden gestrichenen Buchläden wehren sich

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte im März: „Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.“ Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person.“

Die anderen zwei von der Streichung betroffenen linken Buchläden, The Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen) gehen juristisch ebenfalls gegen die Einordnung als Extremisten vor. Zwei weitere Klagen betreffen die Frage, ob es rechtmäßig war, die Buchhandlungen aufgrund der „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes von dem Preis auszuschließen. Die andere betrifft die Datenübermittlung zwischen dem BKM und dem Verfassungsschutz. Beide Klagen zielen auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Haber-Verfahrens ab, die sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits in Zweifel gezogen hat. Es könnten allerdings noch Jahre vergehen, bis die Urteile dazu gesprochen werden.

Mit Material der dpa.

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