Urheberrechtsstreit:Puh, der Bär

Urheberrechtsstreit: Winnie Puuh in der Bearbeitung von Disney.

Winnie Puuh in der Bearbeitung von Disney.

(Foto: Imago images/ Disney)

Winnie Puuh zieht derzeit als mordende Bestie durch die Kinos, 2024 erlöschen die Urheberrechte an Micky Maus. Disney, seine Anwälte und das Publikum dürfen sich auf etwas gefasst machen.

Von Philipp Bovermann

Die Freude am Film "Winnie Puuh", der diese Woche im Kino anläuft, ist bei seinen Machern wohl, wie man so sagt, eine diebische. Man darf annehmen, dass sie sich sehr vergnügt haben bei der Vorstellung, wie Disneys Anwälte sich diese Szene angucken: Da steht ein Schauspieler mit einer Bärenmaske vor einem brennenden Auto, ein Messer in der Hand, vor ihm sein blutüberströmtes Opfer, die Flammen von hinten zeichnen seine Silhouette: die kleinen, runden Öhrchen, das runde Gesicht. Das soll Winnie Puuh sein, der honigschleckende, sprechende Bär "von sehr geringem Verstand", den der Schriftsteller Alan Alexander Milne 1926 erfand? Walt Disney sicherte sich 1961 die Rechte an ihm, im vergangene Jahr liefen sie aus. Puuh, der Bär ist nun "gemeinfrei". Und wird, losgelassen, umgehend zur Bestie.

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