Supreme-Court-Entscheidung zum Welfenschatz:Innerdeutsche Angelegenheit

Im Streit um den Welfenschatz erklärt sich der US-Supreme Court für nicht zuständig.

Von Sonja Zekri

Im Ringen um den Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einen Zwischenerfolg erzielt: Das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, hat am Mittwoch entschieden, dass amerikanische Gerichte für den Streit um den mittelalterlichen Goldschatz nicht zuständig sind. Die britischen und amerikanischen Nachfahren eines deutsch-jüdischen Kunsthändler-Konsortiums hatten in den USA auf die Herausgabe des Schatzes geklagt. 1935 hatten ihre Vorfahren 42 der wertvollen mittelalterlichen Goldschmiedearbeiten an den preußischen Staat verkauft. Es war ein Geschäft "unter Druck", argumentieren die Erben, der Welfenschatz sei also Raubkunst und müsse restituiert werden. Die SPK hingegen spricht von einem "ordnungsgemäßen" Geschäft. Die Beratende Kommission, früher bekannt als "Limbach-Kommission", hatte diese Einschätzung bestätigt. Der Welfenschatz war nach dem Verkauf im Berliner Schlossmuseum zu sehen, heute wird er im Kunstgewerbemuseum gezeigt, das zur SPK gehört.

Die neun Richter des Supreme Court entschieden am Mittwoch einstimmig, dass es sich bei dem Streit um eine innerdeutsche Angelegenheit handele, da der deutsche Staat seine eigenen Staatsbürger enteignet habe. Dennoch bedeutet die Entscheidung nicht das vollständige Ende der Verhandlungen über den Welfenschatz in den USA. Der Supreme Court wies die Erste Instanz an, zu entscheiden, inwieweit die jüdischen Kunsthändler damals überhaupt deutsche Staatsbürger waren, oder ob sie bereits so viele Bürgerrechte eingebüßt hatten, dass sie als Staatenlose betrachtet werden müssen. Hermann Parzinger, der Präsident der SPK, gab sich deshalb vorsichtig: "Es ist ein schöner Erfolg, aber der Fall ist noch nicht endgültig entschieden", sagte er der SZ.

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