Es muss sich ja nicht so elend lang hinziehen wie in Kafkas Türhüterlegende, in der der Rechtssuchende Jahre um Jahre "vor dem Gesetz" warten muss. Aber auch Suhrkamps Geduld ist auf eine harte Probe gestellt, der Bundesgerichtshof hat die Wartezeit des Verlags vor den Toren des Rechts soeben noch einmal unerbittlich verlängert. Die vom Verlag betriebene und von der Mehrheitsgesellschafterin, der Familienstiftung um Ulla Berkéwicz, so dringend herbeigesehnte Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist vorerst auf Eis gelegt.
In der Tat ist die Umwandlung, der Kern des Insolvenzplans, für den Verlag von elementarer Bedeutung. Nur sie kann, so sehen es längst nicht mehr nur die Verlagsleitung und der Sachwalter des Insolvenzverfahrens, nur sie kann den äußerst verlustreichen Konflikt zwischen den verfeindeten Verlagsgesellschaftern zivilisieren.
Welche Lage hat der BGH also geschaffen? Letztlich geht es um die vom Berliner Amtsgericht ausgesprochene Bestätigung des Insolvenzplans. Gegen diesen Beschluss hatte Hans Barlach, der Minderheitsgesellschafter und grimmige Gegner der Umwandlung, Beschwerde eingelegt, die aber vom Landgericht in zwei parallelen Beschlüssen als unzulässig verworfen wurde.
Dies wiederum akzeptiert der BGH nicht. Er gab Barlachs Rechtsbeschwerde statt, hob die abweisenden Beschlüsse des Landgerichts auf mit der Maßgabe, dass die Berliner Richter die Sache erneut prüfen müssen. Es geht um rein prozessuale Probleme. Aber auch die können bekanntlich ihre Tücken haben.
Jede Klage vertiefte das Zerwürfnis weiter
Da außer den beteiligten Juristen kaum noch einer den Überblick über die verwickelten Konflikte in der Causa Suhrkamp hat, zunächst eine kurze Rekapitulation: Seit Barlach im Jahr 2006 von Andreas Reinhart die Minderheitsanteile gekauft hat, herrscht zwischen den beiden Kontrahenten Krieg. Inzwischen dauert er bald acht Jahre, ohne dass er an Intensität und Mittelverschleiß nachgelassen hätte.
Schauplätze sind die Gerichtssäle, weit mehr als 30 Verfahren wurden eingeleitet, in denen alles, was für den Verlag von Bedeutung ist, zum Streitgegenstand wurde. Sei es die verlegerische Linie, sei es die Profitabilität, sei es die Qualifikation als Verlagsleiter oder Mitunternehmer, sei es der Umzug Suhrkamps von Frankfurt nach Berlin, sei es die Trennung von Privat- und Verlagsangelegenheiten in der Geschäftsführung, seien es Vertrauensbrüche, Vorschüsse für Großautoren oder sei es schlicht die Verwendung des Gewinns - jede Klage vertiefte das Zerwürfnis weiter.