Verfahren gegen Jonathan Meese:Hitlergruß gilt als Werk der Kunst

  • Jonathan Meese muss wegen erneuten Zeigens des Hitlergrußes nicht mit einer Strafe rechnen.
  • Die Staatsanwaltschaft München hat das Verfahren gegen den Künstler eingestellt.
  • Im Kontext seiner Performance "Diktatur der Kunst" auf dem vergangenen Münchner Literaturfest gilt seine Geste als künstlerisch, so die Begründung.

Der Künstler Jonathan Meese wird nicht für seinen Hitlergruß bestraft. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren gegen den 45-Jährigen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt. Das bestätigte eine Justizsprecherin.

Hitlergruß während einer Performance

Meese war im vergangenen Jahr angezeigt worden, weil er am 21. November während einer Performance unter dem Titel "Diktatur der Kunst" beim Literaturfest München mehrfach die Hand zum Hitlergruß gehoben hatte. Das tat er nicht zum ersten Mal: Auch bei vorherigen Auftritten war er durch diese Geste aufgefallen.

Zum vierten Mal freigesprochen

Meeses Anwalt teilte mit, dass dessen Auftritt als Performance anzusehen und damit ein Werk der Kunst sei. Die Zuschauer, die zwölf Euro für die Veranstaltung zahlten, hätten gewusst, was auf sie zukomme. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts wurde Meese somit bereits zum vierten Mal freigesprochen, so der Anwalt.

In München hatte Meese seiner Wut über sein Aus als "Parsifal"-Regisseur bei den Bayreuther Festspielen freien Lauf gelassen und gesagt, auf dem Grünen Hügel habe es seit 1945 keine starke Performance mehr gegeben und behauptet: "Die letzte starke Inszenierung war Hitler."

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