Urteil zum Rammstein-Album:Liebe ist doch für alle da

Kunstfreiheit vor Jugendgefährdung: Das aktuelle Album von Rammstein wird nicht indiziert. Rechteinhaber Universal setzte sich mit einer Klage gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durch.

Das Album "Liebe ist für alle da" der Rockgruppe Rammstein gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einer Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung des Albums durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien statt.

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Im Sinne der Kunstfreiheit: Das Album der Gruppe Rammstein - im Bild Sänger Till Lindemann - wird nicht indiziert.

(Foto: dpa)

Die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit von Rammstein in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt, entschieden die Kölner Richter. Die erforderliche Abwägung von Kunstfreiheit und Jugendgefährdung sei daher nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden. (Az.: 22 K 8391/09)

Damit bestätigte das Kölner Gericht im Wesentlichen seine schon im Mai 2010 ergangene Eilentscheidung, die den Vertrieb des Albums vorläufig ermöglicht hatte. Die Bundesprüfstelle hatte im November 2009 das gesamte Album indiziert, da sie ein Bild im Booklet und das Lied "Ich tu dir weh" für jugendgefährdend hielt.

Zur Begründung hieß es, die Band animiere auf dem Album zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr und verbreite gefährdende Sado-Maso-Praktiken. Gegen das Kölner Urteil kann binnen eines Monats ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden.

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