Urheberrecht:Fühlt den Vibe

MERCEDES BENZ VON JOHN LENNON

Mit Referenzen spielte schon Mike Fleetwood gerne - hier mit einem Benz, der einst John Lennon gehörte. Und heute? Geht das Tiktok-Video eines Lagerarbeiters mit Autopanne viral, der zu Fleetwoods Musik aufs Skateboard steigt.

(Foto: DPA/DPAWEB)

Im Internet verliert Kultur ihre Aura. Das hat auch Folgen für das neue Urheberrecht - und die Interessen von Künstlerinnen, Nutzern und Plattformen.

Von Andrian Kreye

Es fällt nicht leicht, sich von Kulturbegriffen zu trennen, nur weil der Lauf der Zeit es anders will. Ein Großteil des Abendlandes klammert sich etwa noch an Walter Benjamins Ideal von der Aura eines Kunstwerks, die mit der technischen Reproduzierbarkeit verkümmert. Man kann noch Martin Heideggers Stimmung dazunehmen, dann ist man schon mitten im 20. Jahrhundert, als Kultur zur Katharsis der weltlichen Massen wurde. Wie schnöde erscheint einem da die Netzwelt der Schlüsselreize und Manipulationen, in der Kultur als digitaler Klon zum Signal im kybernetischen Raum verödet.

Dieser Theorieballast wurde bei der Überarbeitung des Urheberrechts für das Zeitalter der endgültig grenzenlosen Reproduzierbarkeit nicht diskutiert. Aber er stand im Raum. Wenn der Bundesrat also an diesem Freitag die erste grundlegende Reform des Urheberrechts seit zwanzig Jahren absegnet (überraschende Plot-Twists erwartet niemand), hat der demokratische Prozess einen Kompromiss geschaffen, der nicht nur Interessen ausgleicht, sondern einen Kulturwandel zementiert. Kulturgeschichtlich mag das seine Richtigkeit haben. Aber ist das die Aufgabe des Staates in einem Land, das sich als Kulturnation begreift?

Wobei der Wandel nur schwer greifbar ist. Er hat damit zu tun, dass sich Kultur technisch nicht nur von der Aura, sondern auch von der Gegenständlichkeit entfernt hat. Dem Mathematiker Norbert Wiener, der mit der Kybernetik so etwas wie die Blaupause der digitalen Kultur entwickelte, war das schon früh klar: "Information ist Information, weder Materie noch Energie. Kein Materialismus, der dies nicht berücksichtigt, kann heute überleben." Kultur im Netz besteht aus Daten, die endlos in Signale umgewandelt werden können. In seinem Grundlagenwerk "Mensch und Menschmaschine" widmete sich Wiener 1950 der Zukunft des Urheberrechts, auch wenn es noch keine Gifs, Mpegs und MP3s gab. "Die Vorstellung, dass Informationen in einer sich verändernden Welt ohne einen überwältigenden Wertverlust gespeichert werden können, ist falsch", schrieb er. Und: "Das war's dann mit dem bloßen physischen Besitz eines Kunstwerkes."

Der "Vibe" des Samples ersetzt den Reiz des Originals

Im selben Kapitel formulierte er aber auch schon einen Abgesang auf Walter Benjamin: "Es ist zweifellos wahr, dass die feinste Blüte der künstlerischen Wertschätzung nur mit Originalen möglich ist, aber es ist ebenso wahr, dass ein breiter und kultivierter Geschmack von einem Menschen entwickelt werden kann, der nie ein Original eines großen Werkes gesehen hat, und dass der weitaus größere Teil des ästhetischen Reizes einer künstlerischen Schöpfung in kompetenten Reproduktionen übertragen wird."

Wenn es aber keine Aura mehr gibt, was dann? Es ist ja nicht so, dass einen Kultur kaltlassen würde, nur weil sie im Netz stattfindet. In den USA beschäftigt sich die Kulturkritik schon damit. Der Kunstkritiker Kyle Chayka veröffentlichte Ende April im New Yorker eine detaillierte Analyse des Begriffs "Vibe". Die Übersetzungs-KI liefert einem dazu das deutsche Wort "Stimmung", allerdings hat das nur wenig mit Heidegger und viel mit Popkultur zu tun. Chayka spannt den Bogen vom Pop der Beach-Boys-Ära über das "Vibe"-Verständnis des Hip-Hop und Gernot Böhmes philosophische Abhandlung "Atmosphäre" bis zur politischen Ökologie der Dinge in Jane Bennetts "Vibrant Matter".

Urheberrecht: Tiktok machte mit Nathan Apodacas Video Umsatz - das seinen Vibe aus der Inszenierung zog, aber eben auch aus dem dazu laufenden, urheberrechtlich geschützten Song von Fleetwood Mac.

Tiktok machte mit Nathan Apodacas Video Umsatz - das seinen Vibe aus der Inszenierung zog, aber eben auch aus dem dazu laufenden, urheberrechtlich geschützten Song von Fleetwood Mac.

(Foto: Quelle: @420doggface208/TikTok)

Schlusspunkt der kulturhistorischen Beobachtung ist die Video-App Tiktok. Auf der findet er die Minifilme, in denen ein kurzes Sperrfeuer kultureller Referenzen einen stimmigen "Vibe" erzeugen. Chayka beschreibt das: "Was ein Haiku für die Sprache ist, ist ein Vibe für die Sinneswahrnehmung: eine prägnante Assemblage aus Bild, Ton und Bewegung." Exemplarisches Beispiel ist für ihn das Tiktok-Video von Nathan Apodaca, einem Lagerarbeiter aus Idaho Falls. Dem blieb an einem Morgen auf dem Weg zur Arbeit das Auto stehen. Und so fuhr er im rosigen Morgenlicht mit dem Skateboard den Highway entlang, nahm einen Schluck aus einem Kanister Himbeer-Cranberry-Saft und sang ein paar Takte "Dreams" von Fleetwood Mac, das im Hintergrund des Videos läuft. 27 Millionen Menschen sahen sich das in der ersten Woche an, der mehr als 40 Jahre alte Song schaffte es zurück in die Charts.

Apodacas 18 Sekunden führen vor, aus was sich ein Vibe zusammensetzt, der Millionen ansprechen kann. Der Bewegungsfluss, die gute Laune und das Morgenlicht sind nur die eine Hälfte der Inszenierung, die mit der Verträumtheit des Songs, der im kollektiven Bewusstsein tief in der kalifornischen Unbekümmertheit der Siebzigerjahre verwurzelt ist, erst den eigentlichen Kontext bekommt.

Der Sozialstaat sollte die Schwächsten schützen - und das sind die Urheber

Da aber verläuft die rote Linie zwischen dem Wert der Aura und der Freiheit der Vibes. Mit der kulturellen Allzweckwaffe des Smartphones kann so ziemlich jeder einen Vibe produzieren, der dann als Meme das Potenzial hat, zu einem Netzhit zu werden. Nathan Apodaca konnte es sich mit seinen Tiktok-Umsätzen bald leisten, aus seinem Wohnwagen auszuziehen und ein Haus zu kaufen. Kein Rechteinhaber wird einem Nutzer so einen Erfolg missgönnen. Die eigentlichen Profiteure eines solchen Hits sind aber weder die Nutzer noch (wenn sie das Glück haben, wieder in die Charts zu kommen) die Rechteinhaber, sondern die Plattformen. Die machen mit solchen Viralhits Umsatz. Und das macht den Kompromiss des neuen Urheberrechts so faul.

Es gibt viele Interessen, die das Gesetzesspaket berücksichtigen muss. Die Selbstverwirklichung von Internetnutzern, für die Memes und Vibes zur Alltagskommunikation gehören. Die Leistungsschutzrechte von Fernsehsendern, ganz egal ob sie einen Bildungsauftrag haben, Sportwettkämpfe zeigen oder Erniedrigungsrituale inszenieren. Die Freiheit der Wissenschaften, die aus Weltwissen Impfstoffe, erneuerbare Energien oder digitale Automatisierungsprozesse entwickeln. Ja und eben den Anspruch von Leuten, die Musik, Kunst, Filme oder Bücher machen und gerne Geld für ihre Arbeit bekämen.

Das Gesetzespaket ist nun durch. Jetzt beginnt die Zeit der Umsetzung. Man muss nicht mal den Dünkel der Kulturkritik bemühen, um rote Linien zu definieren. Man kann auch einfach die Kernkompetenz des Sozialstaates einfordern, die Schwächsten zu schützen. Und weil Kultur eben auch ein Wirtschaftsfeld ist, darf man die mit meist wenig Geld vergütete Mühe, die es kostet, künstlerische Aura zu erzeugen, durchaus für schützenswert erklären. Erst recht in einem Land, das seine Opernhäuser, Stadttheater, staatlichen Museen und Symphonieorchester wirklich gut behandelt. Wo steht, dass Kulturförderung nur im Ziegelstein-und-Mörtel-Kontext passieren soll? Nicht erst, seit die Pandemie große Teile der Kultur ins Netz gezwungen hat, ist sie auch dort Teil des Gemeinwohls. Das wiegt schwerer als Wirtschaftsinteressen.

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