Süddeutsche Zeitung

Urheberrecht:"Happy Birthday to You" gehört vielleicht bald jedem

  • Der Musikkonzern Warner machte bislang Urheberrechte für das bekannte Lied "Happy Birthday to You" geltend, wenn es öffentlich aufgeführt wird.
  • Eine Dokumentarfilmerin geht deswegen gerichtlich gegen Warner vor.
  • Ihre Anwälte glauben inzwischen, Beweise dafür zu haben, dass die Rechte bereits vor Jahrzehnten ausliefen.

Es fehlt auf kaum einem Kindergeburtstag und auch auf Büroparties wird es gerne angestimmt: "Happy Birthday to You" ist ein weltweit gesungenes Glückwunschlied, das seinen Erfolg seiner großen Schlichtheit und dem simplen Refrain verdankt.

Allerdings ist die Wiedergabe des Liedes nur im privaten Kreis unkompliziert. Bei öffentlichen Aufführungen und bei der Verwendung in Filmen oder Fernsehsendungen fiel bisher eine Lizenzgebühr an, zahlbar an den Rechteinhaber Warner/Chappell, der die Rechte an dem Lied seit 1988 für sich beansprucht. Die Tochter des Medienkonzerns Warner nimmt dadurch etwa zwei Millionen US-Dollar (1,8 Millionen Euro) pro Jahr ein.

Doch diese Einnahmequelle wird nun vor Gericht in Frage gestellt, wie die New York Times berichtet. Die US-Filmemacherin Jennifer Nelson hatte Warner/Chappell im Jahre 2013 auf Rückzahlung bereits geleisteter Lizenzgebühren verklagt, die sie für ihre Doku über die die Herkunft und die Geschichte von "Happy Birthday" erworben hatte.

Nelson vertrat schon damals die Auffassung, dass kein Schutz geistigen Eigentums an dem Lied geltend gemacht werden könne. Deswegen reichte sie Klage ein, um das Geld zurückzufordern. Inzwischen machten ihre Anwälte geltend, dass für den Liedtext seit Jahrzehnten keine Urheberrechte mehr bestünden, so die New York Times.

Ursprünglich für den Kindergarten geschrieben

Auf 500 Seiten führen Nelsons Rechtsvertreter den Nachweis, dass die Liedtexte in der Vergangenheit bereits ohne den Hinweis auf bestehende Urheberrechte veröffentlicht wurden: Schon 1927 seien die Texte ohne Copyright-Vermerk erschienen und auch bei einem Buch aus dem Jahr 1922 fehle der entsprechende Vermerk, schreibt die Zeitung. Ohne diese Angaben seien die Texte aber unwiderruflich zum Gemeingut geworden.

Warner/Chappell äußerte sich laut New York Times bislang nicht zur Rechtsauffassung von Nelsons Anwälten. Der Konzern erwarb 1988 die Firma Birchtree Ltd. für 25 Millionen Dollar (22,6 Millionen Euro), die damals als Eigentümerin des Liedes galt.

Das Lied geht auf die zwei Erzieherinnen und Schwestern Mildred (1859-1916) und Patty Smith Hill (1868-1946) aus dem US-Bundesstaat Kentucky zurück. Die Melodie des Liedes schrieb Mildred für den Kindergarten, in dem sie arbeitete. Patty verfasste dazu den ursprünglichen Text "Good Morning to All". Dem 1893 erstmals veröffentlichten Lied fügte Robert H. Coleman 1924 eine zweite Strophe dazu, die heute als das bekannte Geburtstagslied gesungen wird.

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SZ/pak/jasch/dd
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