Urheberrecht:Graffiti-Rechte

Der Sprayer Smash 137 klagt gegen General Motors, die sein Wandgemälde auf dem Dach eines Parkhauses in Detroit für einen Werbespot nutzt. Unterliegt er vor Gericht, verlieren alle US-Graffiti-Künstler die Rechte an ihren Arbeiten.

Wem gehört ein Graffito? Darf man es zu kommerziellen Zwecken fotografieren? Wenn ja, muss man dem Künstler, der es gemacht hat, etwas bezahlen? Diese grundsätzlichen Fragen beschäftigen jetzt ein Gericht in Kalifornien. Der Künstler Adrian Falkner alias Smash 137 hat dort Klage eingereicht gegen General Motors. Die Autofirma hatte im Rahmen einer Werbekampagne für ein neues Cadillacmodell ein Werk von Falkner als farbenfrohen Hintergrund benutzt. In der Kampagne, die ironischerweise den Titel "Art of the Drive" trug, parkt ein XT5 neben einem Wandgemälde, das Falkner vor einigen Jahren auf Bestellung an einer Dachgarage angebracht hat.

Der Fall ist deshalb interessant, weil General Motors nun argumentiert, Bilder, die architektonische Werke zeigen, unterlägen nicht dem Urheberschutz. Ihr Bild aber zeige ein Garagenparkdac,h und Falkners Bild sei in diese Architektur eingearbeitet ("incorporated"). Sollte General Motors damit durchkommen, verlören so gut wie alle Graffitikünstler ihre Rechte an ihren Arbeiten, schließlich sind solche Werke in den allermeisten Fällen in irgendwelche Gebäudemauern "inkorporiert". Falkners Anwalt hält dagegen, das Gesetz, das GM zu Hilfe ziehe, gelte nur für architektonische Wahrzeichen wie das Washington Monument, nicht aber für ein Parkgaragendach in Detroit.

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