Süddeutsche Zeitung

Urheberrecht:Die Welle auf dem Trittbrett reiten

Die AfD Bayern muss 3500 Euro an Constantin Film bezahlen, weil sie im Mai 2016 ein Szenenbild aus dem Film "Die Welle" mit politischen Botschaften entstellte und auf Facebook veröffentlichte.

Von Anton Rainer

Petr Bystron ist ein Mann, der gerne in Wellen denkt. Redet der AfD-Bundestagsabgeordnete von Asylbewerbern, klagt er über eine "Flüchtlingswelle". Vermutet er Attentäter hinter der nächsten Straßenecke, warnt er vor einer "Terrorwelle". Und in den Sommerurlaub verabschiedet er sich in den sozialen Medien mit dem Foto eines strammen Kitesurfers - Bildunterschrift: "Wir üben für die große Welle".

Vor dem Amtsgericht München gingen der Wellenreiter und die AfD Bayern, deren Vorsitzender Bystron war, nun aber baden. 3500 Euro muss die Partei an Constantin-Film bezahlen, weil sie im Mai 2016 ein Szenenbild aus dem Kinofilm "Die Welle" mit politischen Botschaften entstellt und auf Facebook veröffentlicht hatte. Das ist das Ergebnis des gerichtlichen Vergleichs, der am Dienstag geschlossen wurde.

Jürgen Vogel, Hauptdarsteller der Buchverfilmung, ist auf dem Bild als Lehrer zu sehen, er steht vor einer Schulklasse, die den "Welle-Gruß" ausführt. Peter Bystron, der den vermeintlich "kritischen Umgang mit der AfD in Schulen" anprangern wollte, ließ nicht nur mehrere Köpfe von SPD-Ministern einfügen, er jubelte den Politikern auch noch ein paar autoritäre Slogans unter: "Wer die Guten sind, bestimmen wir. Widerstand zwecklos." Man sei davon ausgegangen, dass das Bild urheberrechtsfrei sei, so der Anwalt der Beklagten: "Das kommt ja aus dem Internet."

Bleibt die Frage, wer die Rechnung bezahlt

Constantin-Film, die den Verleih von "Die Welle" organisiert, hatte die AfD Bayern und Herrn Bystron als damaligen Vorsitzenden auf Schadenersatz verklagt. "Nicht wegen des Geldes", wie Anwalt Marc Hügel während der Hauptverhandlung am Dienstag klarstellte, "sondern weil so etwas einfach nicht sein kann." So etwas, also die Entstellung urheberrechtlich geschützter Werke, kommt bei der AfD immer wieder mal vor. Beim Verstoß gegen Copyright ist die Partei ein Serientäter.

Die AfD Sachsen klaute im vergangenen Jahr gleich fünf Fotos eines Leipziger Onlinemediums, um sie in einer eigenen Parteipublikation abzubilden. Derzeit klagt der in München ansässige Verlag Piper gegen die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Auf der Facebook-Seite des Vorsitzenden Björn Höcke war ein manipuliertes Cover des Heiko-Maas-Buchs "Aufstehen statt Wegducken" veröffentlicht worden. Petr Bystron selbst druckte schon mal ein Buchcover des ehemaligen Münchner SPD-Oberbürgermeisters Christian Ude auf sein Wahlplakat - was dieser als "schmarotzende Werbung" bezeichnete. Und aktuell findet sich in Bystrons Onlineauftritten ein manipuliertes Titelbild des Spiegel, hämisch kommentiert. Von Reue kann also keine Rede sein.

Man habe den 3500-Euro-Vergleich in diesem Fall aus "reiner Risikoabwägung" angenommen, sagt Petr Bystron gegenüber der SZ, das Gericht habe ja schon mit der "Gutachter-Keule" gedroht. Das wäre für die AfD wohl noch teurer geworden. Außerdem, so Bystron, "hängt die arme Constantin-Film so am Subventions-Tropf, da kann man den deutschen Film auch mal unterstützen".

Bleibt die Frage, wer die Rechnung bezahlt: Bystron selbst, der die Collage als Parteichef in Auftrag gegeben hat? Oder doch der bayerische Landesverband? Für den Abgeordneten ist die Sache klar: "Nicht als Privatperson" habe er das entstellte Szenenbild gepostet, sondern in seiner Funktion als Vorsitzender. Ergo sei der Landesverband in der Pflicht.

Klarheit herrscht immerhin über die Frage, ob sich der Bilderklau für die AfD gelohnt hat. Über ein Jahr lang prangte der Filmausschnitt samt bayerischem Wappen auf den Facebook-Seiten der Partei, gefiel 271 Personen und wurde mehr als 300-mal geteilt. Eine offizielle Lizenz hätte wohl mehr gekostet.

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Quelle:
SZ vom 27.09.2018
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