Urheberrecht:Das Geld der anderen

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Die VG Wort muss nach einem Urteil des BGH zurückfordern, was sie den Verlagen ausgezahlt hat. Viele, aber nicht alle Autoren wollen die Verlage schonen. Am Samstag tagt in München die Mitgliederversammlung. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Von Detlef Esslinger

Das Stück heißt "Genug ist nicht genug", es folgt der zweite Teil. Am Samstag ist in München wieder Mitgliederversammlung der VG Wort, und wieder steht der Versuch zur Lösung eines Problems an, bei dem Außenstehende fragen mögen: Wo ist eigentlich das Problem? Die Mitglieder haben die im Prinzip herrliche Aufgabe, fast 100 Millionen Euro zu verteilen, die ihnen quasi zugeflogen sind.

Was bisher geschah: Seit Jahrzehnten verteilt die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort Geld, das sie von Bibliotheken, Kopiergeräte-Herstellern oder den Nutzern von Pressespiegeln einnimmt, und verteilt es an 150 000 Autoren und 6000 Verlage - pro Jahr 120 Millionen Euro. Dieser Praxis machte im April der Bundesgerichtshof (BGH) ein Ende. Er gab einem Autor recht, der alles Geld für die Autoren reklamierte und nicht länger akzeptierte, dass die Verlage pauschal die Hälfte davon erhalten. Nun müssen sie jene 96 Millionen Euro, die sie seit 2012 erhielten, an die VG Wort zurückzahlen, damit die es sodann an die Autoren weiterleiten kann.

Was, wenn ein Autor zugunsten seines Verlages Verzicht üben will?

Das Problem besteht nicht darin, dass die Autoren etwa darüber stritten, wer wie viel von diesem Geld zu bekommen hat. Dafür gibt es Regeln. Es waren viel kleinere Fragen, an denen eine erste Mitgliederversammlung im September scheiterte: Bis wann die Verlage das Geld zurückzuzahlen haben. Ob man es denjenigen Verlagen stunden soll, denen andernfalls die Insolvenz droht. Ob sie dafür aber Zinsen zu zahlen haben. Ob ein Autor auch zugunsten seines Verlags auf das ihm nun zustehende Geld verzichten kann.

Läppische Fragen? So sah es der Autor dieses Textes, der als stimmberechtigtes Mitglied der VG Wort im September nichts gegen eine zinsfreie Stundung einzuwenden hatte - und auch den Vorschlag der Geschäftsführung in Ordnung fand, dass Autoren in einem anonymisierten Verfahren auf Geld verzichten können. Dieses Verfahren verhinderte zum einen, dass Verlage ihre Autoren unter Hinweis auf angebliche Finanznöte unter Druck setzen können. Zum anderen erkannte es an, dass ohne die Arbeit von Verlagen kaum ein Text in die Welt gelangt. Dem BGH fehlte für die Auszahlung ja nur die gesetzliche Grundlage. Soll dieser Mangel nun allen Ernstes dazu führen, dass vor allem kleine Verlage durch kurzfristige Rückzahlungen in fünfstelliger Höhe in Gefahr geraten?

Die gegenteilige Auffassung wird vom Verband "Freischreiber" vertreten, einer Vereinigung freier Journalisten. Sie begrüßen zwar, dass die VG Wort inzwischen strenge Regeln für eine Stundung entwickelt hat: Ein Verlag hat nachzuweisen, dass Insolvenz droht, sollte er pünktlich zum 30. November all das Geld zurückzahlen müssen, das die VG Wort von ihm verlangt. Aber die "Freischreiber" fordern, dass zumindest auf alle übers Jahr 2017 hinaus gestundete Beträge Zinsen fällig sind. Und jeden Verzicht einzelner Autoren, auch mittels eines anonymisierten Verfahrens, lehnen sie weiterhin ab.

Sie repräsentieren zwar nur eine Minderheit der VG-Wort-Mitglieder. Doch im September hatten sie genügend ihrer eigenen Leute mobilisiert, um eine Sperrminorität zu bilden. So könnte es am Samstag wieder kommen: dass die "Freischreiber" zwar nicht ihre Vorstellungen von Stundung und Zinsen durchsetzen, wohl aber so viele sein werden, dass sie erneut die Pläne von Geschäftsführung und Mitgliedermehrheit blockieren. Die Folge: All die vielen zugeflogenen Euro dürften nicht ausgezahlt werden.

Kann das wirklich sein: dass Autoren Geld deshalb nicht nehmen, weil sie darauf bestehen, noch ein paar Euro mehr zu bekommen? Einige der "Freischreiber" und erst recht jener Münchner Gelegenheitsautor, der bis zum BGH gezogen war, sind echte Michael-Kohlhaas-Typen. Sie wollen recht haben bis zum letzten Cent, und wenn darüber kleine Verlage hopsgehen - ihnen doch wurscht. Zur Fairness gehört indes auch die Feststellung, dass die "Freischreiber"-Journalisten in einer anderen Kultur geprägt wurden als jene Autoren, die nur Bücher schreiben. In Presseverlagen ist das Verhältnis zwischen Autoren und Verlegern traditionell viel konfrontativer als in Buchverlagen. Das erklärt zumindest einen Teil der gezeigten Rigidität.

Am Samstag wird - vielleicht - die Vergangenheit geregelt; nächste Woche im Bundestag - voraussichtlich - die Zukunft. Als Reaktion auf das BGH-Urteil will die Koalition das Urheberrecht ändern. Künftig soll die VG Wort einen Verlag wieder an ihren Einnahmen beteiligen dürfen; vorausgesetzt, der Autor stimmt jeweils nach Veröffentlichung seines Werks zu. Mit diesem Zeitpunkt will das Gesetz gewährleisten, dass der Autor tatsächlich aus freien Stücken dem Verlag Geld überlässt. Wäre eine Zustimmung auch vor Veröffentlichung möglich, wäre er leicht unter Druck zu setzen - indem sein Verlag ihm eine Klausel dazu in den Vertrag drückt. Die Idee der anonymisierten Zustimmung greift das Gesetz hingegen nicht auf. Es geht also nicht so weit wie die Geschäftsführung der VG Wort, und die wiederum geht nicht so weit, wie ein Teil ihrer Mitglieder es will. Das ist die Gefechtslage, in der am Samstag Sperrminoritäten entweder gebildet oder verhindert werden.

© SZ vom 25.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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