Urheberrecht:Tausend Träume, tausend Zeichen

Die Novelle des Urheberrechts wirft die alte Frage auf: Ab welcher Länge ist ein Text ein eigenes Werk? Sie ist leicht zu beantworten.

Von Lothar Müller

Berlin

"Ich kann ja auch am Kiosk nicht einfach eine Zeitung mitnehmen", gibt die Bundesjustizministerin allen zu bedenken, die jede Einschränkung der Nutzerrechte in Digitalien für einen Anschlag auf die Freiheit des Internets halten.

(Foto: mauritius images)

Olli Dittrich nannte es einmal "ein kleines, umso größeres Lied". Und dann sang er, bei der Show zum 70. Geburtstag von Udo Jürgens, dessen "Tausend Träume". Er sang es ganz unironisch, voller Hingabe, und seine Augenwinkel fragten, "Ist das nicht ein vollkommener Schlagertext"? Ein Mann, eine große Liebe, große Pläne kosten Geld, der Mann muss in die Ferne, meint jeden Brief ernst, den er schreibt, und am Ende heiratet die große Liebe den allerbesten Freund. Eine Standardgeschichte, erzählt in vierzeiligen, reimgestützten Strophen, durch die der suggestive Titel wandert: "Tausend Träume, tausend Träume / Keinen hast du ernst gemeint". Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte schon recht, als sie neulich im Interview mit der FAZ sagte: "Es ist ja nicht so, dass ein Lied vom Himmel fällt, da steckt richtig viel Arbeit drin."

Das kleine, große Lied von Udo Jürgens kommt für seine acht Strophen mit 886 Zeichen inklusive Leerzeichen aus. In der vom Justizministerium erarbeiteten Vorlage zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an die EU-Richtlinie sind "1000 Zeichen" in der Welt der Texte die Entsprechung zu den "20 Sekunden" einer Tonspur oder eines Films, die auch dann im Netz frei zirkulieren können, wenn sie urheberrechtlich geschützten Werken entstammen. Schöner Song- oder Schlagertitel übrigens, "Tausend Zeichen", schon immer haben Gesetzestexte die Künste inspiriert. Ein Refrain von gerade mal 130 Zeichen wäre: "Tausend Zeichen, tausend Zeichen / Darin steckt die ganze Welt. / Tausend Zeichen, tausend Zeichen / Ja, auch damit macht man Geld."

Es gibt Texte, die wollen nichts anderes sein als klein

Bei Paragraphen sind die Details interessant. Wer die Formulierung "bis zu 1000 Zeichen je eines Textes" wählt, der rechnet eher nicht mit in sich abgeschlossenen Texten, die weniger Zeichen haben oder nur geringfügig länger sind. Er ruft die Vorstellung eines größeren Ganzen auf, dem ein geringfügiger Teil entnommen wird, er denkt das Kleine vom Großen her. Das ist in der Welt der Texte ein Kardinalfehler. Nicht nur, weil es Gedichte und Schlagertexte gibt, die mehr als tausend Träume in weniger als tausend Zeichen unterbringen. Sondern auch, weil die Welt der Druckerzeugnisse voller kleiner Texte ist, die nichts anderes sein wollen als klein. Manchmal werden Aphorismen und Glossen von Philosophen wie Friedrich Nietzsche geschrieben oder von Philosophinnen wie Simone Weil und gehen in Bücher ein. Das Plankton der kleinen Formen in der Moderne hat aber oft anonyme Autoren und erschien lange auf Zeitungspapier. Niemand, der sich auch nur ein wenig mit Zeitungen beschäftigt hat, kann die Bedeutung der Kleinformate für das Pressewesen übersehen. Die Tagesmeldungen und Kurzkommentare und nicht zuletzt das suggestive "Vermischte" und "Kuriose" gehören zum Kern des Zeitungsgeschäfts. Es gibt auch Kurzinterviews, Frage-Antwort-Pingpong auf engstem Raum.

"Ich kann ja auch am Kiosk nicht einfach eine Zeitung mitnehmen", gibt die Bundesjustizministerin denjenigen zu bedenken, die jede Einschränkung der Nutzerrechte in der digitalen Sphäre für einen Anschlag auf die Freiheit des Internets halten. Der Satz fasst die Grundintention der EU-Richtlinie für ein "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" zusammen. Sie begreift das Dreieck aus Nutzern, Urhebern und Plattformen, die fremderzeugte Inhalte in sich aufnehmen, als ein Marktgeschehen und ihre eigene Aufgabe als Interessensausgleich.

Diese Fokussierung auf die ökonomischen Interessen und Ansprüche ist ein großer Vorzug gegenüber dem ständigen rhetorischen Herumwedeln mit "Kultur" seitens der Propagandisten unbeschränkter Nutzerrechte. Für manche ist die "Tauschkultur" im Netz oder die "digitale Alltagskultur" Maß und Norm aller Dinge und die Modernisierung des Urheberrechts seine Anpassung an lieb gewordene Gewohnheiten der Gratisnutzung von Filmen, Musik, Zeitungen. Es ist aber eine vergangene Gewohnheit. Geblieben ist die Neigung vieler Netzaktivisten, die Befreiung der Nutzer vom Joch der "Kulturindustrie" und ihrer Urheberrechtsgeißel zu propagieren und sich vergleichsweise wenig Gedanken über die ökonomischen Interessen der Dritten im Bunde zu machen, der Plattformen. Sie sind nicht einfach nur Infrastruktur, sie sind Aktivitätsbündel mit erwiesener Tendenz zur Monopolbildung, die jedes Material, das in sie eingespeist wird, in Verwertungsketten integrieren. Mag der Selbstausdruck der Nutzer noch so individuell und nicht kommerziell sein, er ist Teil des Geschäftsmodells der unablässigen Metamorphose alles Eingespeisten.

Von Heinrich von Kleist gibt es Zeitungskurztexte, die nicht mal 500 Zeichen lang sind

Weil das so ist, gibt es die Grundidee der EU-Richtlinien, die Plattformen in Verantwortung für die auf ihnen kursierenden Inhalte zu nehmen und zum Lizenzerwerb etwa bei den Musikfirmen zu verpflichten. Die "Bagatellschranke" des deutschen Justizministeriums gibt es in der EU-Richtlinie nicht. Ihr zufolge gilt der Satz, dass man auch am digitalen Kiosk Zeitungen nicht einfach mitnehmen kann, für das gesamte Produkt. Die 1000-Zeichen-Regel entzieht dagegen die kleinen Formate der Zeitungen dem digitalen Marktgeschehen, in dem Preise ausgehandelt und ausgetestet werden können. Sie lässt zu, dass Zeitungsausschnitte ohne Preise zirkulieren. Die Kulturwissenschaftlerin Anke te Heesen hat in ihrem Buch über den Zeitungsausschnitt als "Papierobjekt der Moderne" die große Attraktivität der mit der Schere aus dem Gesamtblatt isolierten Kleinformate und Fragmente gezeigt. Bei ihr kann man etwa die großen Auftritte der Kleinformate in der Kunst der Avantgarde verfolgen.

Der digitale 1000-Zeichen-Zeitungsausschnitt ist eher Teil des großen Marktes der Information und Kommentare. Er kann die Essenz eines längeren oder den gesamten Text eines Kurzkommentars enthalten, auch für ihn gilt, was die Justizministerin vom Lied sagt: Er fällt nicht vom Himmel und es kann richtig viel Arbeit in ihm stecken. Es gibt in der Presselandschaft die alte Verbindung von kleiner Nachricht und lokalem Raum. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Umstand, dass die Berliner Abendblätter Heinrich von Kleists ihren zeitweiligen Publikumserfolg dem direkten Zugang zu den Nachrichtenkanälen der Polizei verdankten. So las das Berliner Publikum 1810 unter dem Titel "Tagesbegebenheit": "Dem Kapitän v. Bürger, vom ehemaligen Regiment Tauentzien, sagte der auf der neuen Promenade erschlagene Arbeitsmann Brietz: der Baum, unter dem sie beide ständen, wäre auch wohl zu klein für zwei, und er könnte sich wohl unter einen andern stellen. Der Kapitän Bürger, der ein stiller und bescheidener Mann ist, stellte sich wirklich unter einen andern: worauf Brietz unmittelbar darauf vom Blitz getroffen und getötet ward." Das waren samt Überschrift weniger als 500 Zeichen.

Der ehemalige Tagesspiegel-Herausgeber Sebastian Turner hat vor Kurzem darauf verwiesen, dass im aktuellen Journalismus viele Lokalzeitungen dem Kleist-Modell folgen. Nicht alle werden dabei Kleist-Prosa publizieren, aber die knappen Meldungen und Artikel nehmen in den Zeitungen, die auf kommunalen Nachrichtenmärkten agieren, immer größeren Raum ein. Ob Twitter ein Nachrichtendienst ist oder eher ein Medium der Selbst- und Fremdkommentierung mit einem bisweilen reizvollen Hang zur aphoristischen Zuspitzung, sei dahingestellt. Für die Zeitungen, nicht nur die lokalen, sind die Kleinformate und Zeitungsausschnitte Teil des Geschäftsmodells. Sie sind so kostbar wie Songtexte. Dass ihnen keine großen Hymnen gesungen werden, macht nichts. Es würde schon ausreichen, wenn die "Bagatellschranke" gestrichen würde.

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