Angenommen, man wäre Präsidentin oder Präsident einer Universität, dann wäre der Blick ins Grundgesetz einerseits sehr erhebend. "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei", steht da im Artikel 5, Absatz 3, das ist ein funkelnder Satz, der direkt dem Grundrecht der Meinungsfreiheit folgt. Das ist eine zivilisatorische Errungenschaft: Eine Uni ist kein Predigtstuhl der Regierung. Die Regierung darf der Wissenschaft keine Kommandos erteilen, sie darf keine Diskussionen unterdrücken.
UniversitätenWo die Angst siegt
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In München lehrt ein umstrittener Professor, in Hamburg stoppt die Universität vorab eine Konferenz: zum Stand der Wissenschaftsfreiheit.
Von Ronen Steinke
