Ungarn:"Das hat totalitäre Züge"

Ungarn: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán am Donnerstag in Brüssel

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán am Donnerstag in Brüssel

(Foto: AFP)

Trotz Protest von Kulturschaffenden bestimmt in Ungarn nun ein Kulturrat, was erlaubt ist und was nicht. Die Auswirkungen auf Ausstellungen, Universitäten und Opernaufführungen sind schon jetzt spürbar.

Von Florian Hassel

Szilveszter Ókovács, Direktor der ungarischen Staatsoper, dürfte ein gern gesehener Gast gewesen sein, als Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán am Mittwoch zur Gründungssitzung des Nationalen Kulturrats ins Budapester Karmelitenkloster bat. Ókovács hat die Opernsaison unter das Thema "Christlichkeit" gestellt. Am Samstag wird die georgische Opernsängerin Nino Machaidze unter dem Titel "Christlicher Karneval" zu hören sein. Im Mai beenden Mozarts "Entführung aus dem Serail", Poulencs "Dialoge der Karmeliterinnen" und Bachs "Christliche Kantaten" als "Festival christlicher Themen" die Saison. Dies dürfte nach dem Geschmack Orbáns sein, der in Ungarn christliche und nationale Werte pflegen will.

Am 11. Dezember beschloss Ungarn ein Gesetz, um "die Interessen des Wohlergehens der Nation aktiv zu verteidigen". Das Gesetz verpflichtet selbst lokale und regionale Theater, der Regierung vor Zuschüssen ihre Pläne zur faktischen Genehmigung vorzulegen. Und es schuf den Nationalen Kulturrat: In dem sitzen neben Operndirektor Ókovács die Chefs vom Nationaltheater und Nationalen Museum, Nationalbibliothek und Staatsarchiv. Insgesamt sind 18 "strategisch wichtige Kulturinstitutionen" vertreten, bis hin zum Zentrum für Akrobatik und Zirkuskunst. Der Rat soll nun "fachliche Grundlagen für die einheitliche Regierungsstrategie zur Lenkung der kulturellen Zweige" bieten.

Gesetz und Kulturrat kamen trotz Protesten von Kulturschaffenden, die genau dies fürchten: eine einheitliche Lenkung der Kultur. Ungarns autoritär regierender Ministerpräsident wettert gern gegen eine angebliche linksliberale, gar marxistische Dominanz in der Kultur. Schon im Juli 2018 gab Orbán vor, in Ungarn "das politische System in eine kulturelle Ära einzubetten".

Kostproben gab es schnell. Die Regierung strich Zuschüsse für Genderstudien. Eine Ausstellung der Malerin Frida Kahlo wurde als "Propagierung von Kommunismus mit Staatsgeldern" diffamiert. Auch die Staatsoper wurde zum ideologischen Schlachtfeld. So kam Direktor Ókovács unter Feuer, weil er es wagte, Elton Johns Musical "Billy Elliot" aufzuführen.

Die Kritikerin Zsófia Horváth schimpfte über die "skandalöse Aufführung", da sie "in einem Land mit einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung, und bedroht von fremder Invasion", offen Homosexualität propagiere. Nach weiterer Kritik setzte Ókovács 15 Vorstellungen ab - und ging auf Nummer sicher. George Gershwins Oper "Porgy and Bess" ließ er mit ausschließlich weißen Sängern aufführen. Die Opernsaison 2019/20 stellte er ins Zeichen der Christlichkeit. Welche Themen Orbán mit Ókovács und Kollegen nun im neuen Kulturrat besprach, wollte die Regierung auf Anfrage nicht präzisieren.

Auch Ungarns Lehrer sollen auf nationalen Kurs gebracht werden: Der am 31. Januar beschlossene Nationale Rahmenlehrplan legt etwa fest, der Geschichtsunterricht solle die nationale Identität stärken. Kritische Geister wie Literaturnobelpreisträger Imre Kertész stehen nicht mehr im Lehrplan, klagte Ungarns Schriftstellerverband in der Budapester Zeitung. Der Lehrplan sei von Ideologie und Indoktrination geprägt.

Die EU-Parlamentarierin Katarina Barley glaubt, dass Orbán nach der Kontrolle über andere Institutionen nun auch ein "Ende der freien, kritischen Kulturlandschaft in Ungarn" durchsetzen will. Der Kulturrat mache die Vergabe von Fördergeldern und Intendanten von Regierungstreue abhängig. Dazu kämen Nationalismus in Ungarns Schulen, Hofberichterstattung in den Medien und das Fehlen kritischer Theaterstücke. "Das hat totalitäre Züge und greift unsere gemeinsame europäische Wertebasis an." EU-Parlamentarier haben die EU-Kommission am 20. Januar gefragt, ob Ungarns Kulturgesetz den in Artikel elf und 13 der EU-Grundrechtecharta festgelegten Grundsätzen künstlerischer und wissenschaftlicher Freiheit widerspreche und ob sie dagegen vorgehen wolle. Eine Antwort der Kommission steht trotz Ablauf der dreiwöchigen Antwortfrist immer noch aus.

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