Überwachungsökonomie:Rasterfahndung im Pop

Die Leute des Jahres 2018 - Taylor Swift
(Foto: dpa)

Bei einem Taylor Swift-Konzert in Pasadena wurde das gesamte Publikum per Gesichts-Erkennung erfasst, zum Abgleich mit einer Datenbank bekannter Stalker. In den USA könnte das sogar legal sein, das deutsche Recht aber setzt Grenzen.

Von Simon Hurtz

Am 18. Mai dieses Jahres, einem Freitag, gab Taylor Swift im kalifornischen Pasadena im Rose Bowl Stadium mit seinen 90 000 Plätzen ein Konzert, das Kritiken zufolge sehr mitreißend war. Ein halbes Jahr später ist der Abend nicht mehr in den Kulturteilen, sondern in den Schlagzeilen.

Kameras sollen die Konzertbesucher gefilmt und die Aufnahmen mit einer Datenbank abgeglichen haben, berichtet die Zeitschrift Rolling Stone. Auf einem Bildschirm seien Videos von Swifts Proben gezeigt worden. Eine versteckte Kamera habe die Gesichter aller Personen erfasst, die in Richtung des Bildschirms blickten. Das Material sei quer durch die USA zu einem "Kommandoposten" in Nashville übertragen worden, um es dort mit einer Datenbank abzugleichen, in der Hunderte Stalker von Swift gespeichert sind.

Die Sängerin wird seit Jahren von Fans belästigt und bedroht, einige brachen sogar in ihr Haus ein. Aus Swifts Sicht ist die Rasterfahndung als Notwehrmaßnahme nachvollziehbar. In den USA ist sie auch legal. Konzerte sind private Veranstaltungen. Dennoch wirft das Vorgehen Fragen auf. Wurden die Fans informiert? Kamen die Kameras auch bei anderen Konzerten zum Einsatz? Wer hat die Überwachung in Auftrag gegeben, und wie lange bleiben die Aufnahmen gespeichert? Auf welcher Grundlage wurde die Datenbank erstellt? Gab es Treffer, und was wäre mit den angeblich erkannten Stalkern geschehen?

In China fand die Polizei mit so einer Technologie in einer Menge von 60.000 einen Verdächtigen

Weder Swifts Management noch der Veranstalter haben auf eine Anfrage reagiert. Die Antworten wären nicht nur für Fans von Taylor Swift wichtig. Die Fragen gehen weit über das Rose-Bowl-Stadion hinaus. Bei immer mehr Konzerten, Sportveranstaltungen und teils auch im öffentlichen Raum werden Kameras installiert, die Besucher und Passanten filmen. Die Aufnahmen könnten theoretisch verknüpft und verkauft werden. Sie geben Aufschluss über Musikgeschmack, Freundeskreise, Konsumvorlieben und weitere Merkmale, für die werbetreibenden Unternehmen viel Geld bezahlen würden.

Es geht aber nicht nur um Werbung. Im vergangenen April wurde auf einem Konzert in China ein Verdächtiger in einer Menge von 60 000 Menschen identifiziert und festgenommen. "Er war komplett geschockt, als wir ihn mitgenommen haben", sagte ein Beamter. "Er konnte nicht fassen, dass wir ihn in einer so großen Menge erkannt haben." Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen warnten damals vor drohender Massenüberwachung, falls Technik für Gesichtserkennung flächendeckend zum Einsatz komme.

Diese Befürchtung ist real. Das gilt nicht nur für China, wo Hunderte Millionen Kameras die Bürger überwachen. Anfang Mai veröffentlichte das Kartenverkaufsportal Ticketmaster, eine Tochterfirma des Musikkonzerns Live Nation, eine Investition in Blink Identity. Dieses Unternehmen stellt Gesichtserkennungssoftware her, die angeblich in Sekundenbruchteilen die Gesichter von Menschen erkennen kann, selbst wenn sich diese bewegen und nicht direkt in die Kamera blicken.

Konzertbesucher müssten keine Eintrittskarten mehr vorzeigen, sondern können einfach durch die Sicherheitsschleuse gehen, so die Vision von Ticketmaster. Das klingt praktisch, aber auch unheimlich. Ticketmaster könnte eine gewaltige Datenbank mit allen Konzertbesuchern aufbauen. Die Technik soll 2019 erstmals zum Einsatz kommen und vorerst auf Freiwilligkeit beruhen. Wer vorab ein Selfie schickt, kann rein, ohne das Konzertticket rauszuholen.

Gesichtserkennung ist auch in Deutschland schon im Einsatz. Am Bahnhof Südkreuz in Berlin und in Mannheim laufen Pilotprojekte. Die Software soll angeblich verdächtige Verhaltensweisen im Voraus erkennen. Beim Champions-League-Finale im Mai setzte die Polizei flächendeckend Kameras im Stadion und in der Stadt ein, um Hooligans zu identifizieren. Unternehmen wie Amazon verkaufen solche Technik an US-Behörden. Die Technik arbeitet bisher allerdings ausgesprochen fehlerhaft. Beim Champions-League-Spiel lag die Fehlerquote bei 92 Prozent. Amazons Software verwechselte kürzlich 28 US-Kongressabgeordnete mit Kriminellen, und auch die Gesichtserkennung in Berlin würde bei einem Regelbetrieb Tausende Passanten zu Unrecht verdächtigen.

Zumindest können deutsche Taylor-Swift-Fans wohl weiter Konzerte der Sängerin besuchen, ohne befürchten zu müssen, dass sie gefilmt werden. Ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sagte, für das Vorgehen gebe es in Deutschland vermutlich keine Rechtsgrundlage. Selbst die Gesichtserkennung in Berlin, bei der die Betroffenen informiert werden, sei nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten problematisch. Ohne ausreichende Einwilligung sei es kaum vorstellbar, dass ein privater Veranstalter alle Konzertbesucher filmen und die Aufnahmen auch noch mit einer Datenbank abgleichen dürfe.

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