Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat am Mittwoch die Berufung des Deutschen Theaters Göttingen zurückgewiesen und somit einem Schauspieler recht gegeben, der gegen seine Nichtverlängerung geklagt hatte. Das bestätigte das Gericht gegenüber der SZ. Der Vertrag des Schauspielers Nikolaus Kühn wurde 2018 nicht verlängert. Der Tarifvertrag NV Bühne sieht vor, dass für Nichtverlängerungen ein formelles Gespräch mit der Intendanz geführt werden muss, in dem die Gründe dargelegt werden. Dies sei in dem formellen Gespräch zwischen Kühn und Intendant Erich Sidler nicht geschehen, stattdessen berief sich Sidler auf vorausgegangene Gespräche mit dem Satz: "Die Sicht des Theaters ist dargestellt."
Aus der Sicht Kühns waren die Gründe der Nichtverlängerung also nicht formgerecht ausgesprochen wurden, er klagte. Das Bühnenschiedsgericht Frankfurt, das Arbeitsgericht Köln und das Landesarbeitsgericht Köln hatten schon zu seinen Gunsten geurteilt, das Deutsche Theater Göttingen hatte jeweils Berufung eingelegt. Eine Wiederholung der Gründe im formellen Gespräch sei "Förmelei", zudem habe man vermeiden wollen, dass sich der Schauspieler dadurch vor anwesenden Kollegen gedemütigt fühlen könnte, heißt es vom Anwalt des Theaters.
Die Genossenschaft sieht in dem Urteil einen Schutz der Schauspieler
Auch das Bundesarbeitsgericht Erfurt weist die Berufung des Deutschen Theaters Göttingen nun zurück und gibt Kühn somit recht. Die Gründe für eine Nichtverlängerung müssen im dafür vorgesehenen Anhörungsgespräch geäußert, beziehungsweise wiederholt werden. Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) nahm das Urteil mit Erleichterung auf. Die Vorsitzende Lisa Jopt sagt: "Hätte das Gericht anders entschieden, hätte das bedeutet, dass man als künstlerisch beschäftige Person beim Gespräch zwischen Fahrstuhl und Rotweinglas immer davon ausgehen muss, dass das rückwirkend schon als Gespräch über Gründe für eine Nichtverlängerung gedeutet werden könnte." Dieses Risiko sei nun gebannt.