Streit um Urheberrechte:Kunst kommt von Kauen

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Hat sie nun künstlerisch geknabbert oder kreativ gekaut? In einem skurillen Prozess in Düsseldorf lässt eine Künstlerin klären, ob sie die Urheberin von Bildern ist, auf denen Kaugummis kleben.

Hans Hoff

Einen Moment lang lockt die Versuchung, unter dem eigenen Stuhl nachzusehen, ob da womöglich ein Kaugummi klebt. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass es nicht irgendein Kaugummi sein könnte, sondern vielleicht der Teil eines Kunstwerks, das nur noch niemand als solches erkannt hat. Auf solche Ideen kann man kommen, wenn man im Saal 2.123 des Düsseldorfer Landgerichts einem Prozess beiwohnt, in dem es um die Frage geht, ob das Anbeißen oder Ankauen von handelsüblichem Kaugummi nun Kunst gebiert oder nicht.

Eine zähe Angelegenheit: Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten - um die Urheberrechte für Kaugummibilder geht es gerade vor dem Düsseldorfer Landgericht. (Foto: DDP)

Geklagt hat die Düsseldorfer Künstlerin Karin Karrenberg, die im vergangenen Jahr in einer Ausstellung sechs Werke entdeckte, die sie als ihre eigenen reklamierte, die offiziell aber dem französischen Künstler François Morellet zugeordnet werden. Es handelt sich um schwarz grundierte Leinwände, auf denen Kaugummis kleben. Meist in ordentlicher Struktur, nur einer ist jeweils angekaut oder angebissen.

Entstanden sind die Collagen 1971 in der Düsseldorfer Eat-Art-Galerie. Die hatte der Eat-Art-Erfinder Daniel Spoerri im Vorjahr mit Hete Hünermann, der Schwester von Kunstsammlerin Gabriele Henkel, und Carlo Schröter eröffnet, um sich Jahrzehnte vor den Kochshows dem Kochen als Kunst zu widmen.

Es war eine wilde Zeit in Düsseldorf, die Stadt hatte in der Kunst noch viel zu sagen. Joseph Beuys machte eine Performance in der Eat-Art-Galerie, und für den 11. Juli 1971 wurde zur Vernissage geladen. Mords Les! war die benannt, das zugehörige Plakat verhieß den Sammlern 40 Werke von François Morellet, "signiert und vom Künstler angekaut".

Kauen auf Anweisung

Für 375 Mark wurden die Bilder angeboten. "Es wurden wenige verkauft", erinnert sich Schröter, damals Galerie-Geschäftsführer. Die meisten Bilder seien heute vergammelt. Geblieben sind ihm die sechs kürzlich ausgestellten Exemplare. Was solch ein Werk jetzt auf dem Kunstmarkt erlösen würde, weiß er nicht. Sagt er.

Was er wohl weiß, ist, dass er nun als Beklagter vor Gericht steht und sich mit dem Vorwurf konfrontiert sieht, falsche Angaben über die Urheberschaft der Kaugummi-Bilder gemacht zu haben. Nach seiner Darstellung hat Karrenberg, die 1971 für vier Mark die Stunde in der Galerie jobbte, die 40 Bilder nach einer Skizze von Morellet angefertigt. Sie habe die Schwärzung der Leinwand vorgenommen und die Kaugummis aufgeklebt, so wie es der Künstler vorgeschrieben habe.

Karrenberg, die zum Prozess nicht erschienen ist, hat in den Gerichtsakten eine andere Darstellung hinterlegt. Sie sagt, sie habe die Kaugummis nach eigenem Ermessen aufgeklebt. Zudem geht es um die Tatsache, dass sie die Objekte nicht durchweg angekaut, sondern manche auch nur angebissen habe.

Die Frage nach der Schöpfungshöhe

Eine direkte Kontrolle der Auftragserfüllung hat es 1971 wohl nicht gegeben, trotzdem ist es nach Schröters Darstellung im Anschluss an die Arbeiten an den Kaugummi-Werken zum Streit in der Galerie gekommen, infolgedessen Karrenberg an der Ausstellungseröffnung nicht teilnahm.

Das Düsseldorfer Landgericht muss nun entscheiden, wer der wahre Urheber der Bilder ist, Morellet oder Karrenberg. Insbesondere will die Vorsitzende Richterin Jutta von Gregory festgestellt wissen, ob das freihändige Aufbringen der Objekte auf die Leinwand und die Entscheidung, sie versetzt und nicht symmetrisch anzubringen "die erforderliche Schöpfungshöhe" erreicht, was zu alledem gleich noch ein bisschen biblisch klingt.

Bis die gerichtliche Antwort auf die Frage gegeben wird, ob Kunst nun von Kauen kommt, werden noch ein paar Tage vergehen. Das passt deshalb ganz gut, weil manche Künstler der Eat Art der Ansicht waren, auch die Garzeit eines Gerichts gehöre zum Kunstwerk. Die Urteilsverkündung ist für den 8. September angesetzt. Unter dem Stuhl im Saal 2.123 klebt übrigens kein Kaugummi.

© SZ vom 26.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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