Streit um "Kohl-Protokolle":Gericht weist Beschwerde des Altkanzlers zurück

Frankfurt Book Fair 2014

Helmut Kohl und seine Frau Maike auf der Frankfurter Buchmesse

(Foto: Getty Images)
  • Landgericht Köln soll Helmut Kohls Beschwerde über die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle" zurückgewiesen haben.
  • Wie Spiegel Online berichtet, haben Kohls Anwälte bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Rückschlag für Helmut Kohl, Bestätigung für Heyne

Rückschlag für Helmut Kohl im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle": Das Landgericht hat einen Antrag der Anwälte des Altkanzlers abgelehnt, die Veröffentlichung des Buches per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Das bestätigt der Heyne-Verlag, in dem das Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens erschienen ist, auf Anfrage von SZ.de.

"Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt", sagt Justiziar Rainer Dresen Spiegel Online. Viele sollen mit Häme auf ein Buchverbot gewartet haben - schließlich hätte das Landgericht Köln im Streit über die Tonbänder noch zu Gunsten Helmut Kohls entschieden, wird Dresen weiter zitiert. Aber die Buchveröffentlichung sei nun etwas ganz anderes. Ein Stopp der Veröffentlichung wäre mit der Entscheidung des Gerichts vorerst vom Tisch. Kohls Anwälte sollen dem Bericht zufolge Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt haben.

Umstrittene Äußerungen des Altkanzlers

Schwans Buch, mit dem der aktuelle Spiegel aufmacht, ist das Destillat aus mehr als 600 Stunden Interviews mit Helmut Kohl. Auf 200 Tonbändern äußert sich der Altkanzler mitunter recht abfällig über frühere Parteifreunde. Nach Kohls Auffassung seien die Aufnahmen allerdings nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Schwan sieht das anders.

Monatelanger Rechtsstreit

Am Mittwoch noch hatten Heribert Schwan, der 66-jährige Ghostwriter des Altkanzlers, und sein Justiziar die "Kohl-Protokolle" auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt - eineinhalb Stunden, bevor Kohl selbst sein neues Buch dort präsentierte. Dresen hatte betont, dass es "keinen Vertrag zwischen Herrn Kohl und Herrn Schwan " gegeben habe.

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