Streit über Picasso-Gemälde:Madame Soler und ihre Liebhaber

Raubkunst oder rechtmäßiger Verkauf? 30 Erben des jüdischen Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy fordern von der Münchner Pinakothek der Moderne die Rückgabe eines Gemäldes von Pablo Picasso.

Franz Kotteder

Da waren's nur noch sieben: Diese Meldung würden die 30 Erben des Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy gerne von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hören. Denn die besitzen insgesamt acht Werke von Pablo Picasso, darunter auch das Gemälde "Madame Soler" aus dem Jahre 1903, dessen Besitzer einst der jüdische Bankier Mendelssohn-Bartholdy gewesen ist. Die Erben fordern nun die Rückgabe des Porträts: Der Verlust des Bildes sei ein Ergebnis der Verfolgung durch die Nazis.

Tatsächlich hatte Paul von Mendelssohn-Bartholdy in Berlin eine umfangreiche Kunstsammlung, die er 1933 nur zum Teil in die Schweiz überführen konnte. Darunter auch "Madame Soler", die bis 1934 in Buenos Aires als Leihgabe gewesen war. Als sie zurückkam, übernahm sie der Kunsthändler Justin Thannhauser, um sie im Auftrag Mendelssohn-Bartholdys zu verkaufen. Belege über einen Verkauf an Thannhauser gibt es nicht, sagt einer der Erben und Direktor des "Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien" an der Universität Potsdam, Julius Schoeps, zur Süddeutschen Zeitung: "Es gibt da keine Quittungen, die müssten die Staatsgemäldesammlungen erstmal vorlegen." Denn der Freistaat kaufte 1964 in New York das Gemälde; seit der Eröffnung der Pinakothek der Moderne ist es im dortigen Picasso-Saal zu sehen.

Schoeps und seine Miterben wollen den Fall nun vor die Limbach-Kommission bringen, die für die Rückgabe von Kunstwerken zuständig ist, die im Zuge der Judenverfolgung vom deutschen Staat geraubt wurden. Die Kommission kann aber nur von Museen und Klägern gemeinsam angerufen werden.

Das jedoch wollen die Staatsgemäldesammlungen nicht. Deren Generaldirektor Klaus Schrenk ließ gestern mitteilen, er sei der Ansicht, "dass es sich nicht um einen verfolgungsbedingten Verkauf handelt".

Damit falle der Ankauf nicht unter die Bestimmungen des Washingtoner Abkommens von 1998 zur Rückgabe von Raubkunst. Schrenk wird dabei vom Bayerischen Kunstministerium unterstützt. Dessen Ministerialrat Toni Schmid sagt: "Unsere Fachleute sagen, hier ist alles mit rechten Dingen zugegangen." Grundsätzlich nehme man die Frage von Restitutionen sehr ernst, die Pinakotheken hätten als erste eine Fachstelle dafür eingerichtet. Im Falle der "Madame Soler" bestünden jedoch keinerlei Zweifel. Und deshalb sollen im Picasso-Saal also weiterhin acht Gemälde hängen.

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