PresserechtStefan Kuntz gewinnt auch gegen „Stern“ vor Gericht

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Im Sperrfeuer der Berichterstattung: Stefan Kuntz, ehemaliger Sportvorstand des Hamburger SV.
Im Sperrfeuer der Berichterstattung: Stefan Kuntz, ehemaliger Sportvorstand des Hamburger SV. Marcel von Fehrn/IMAGO/Eibner

Das Magazin darf wie zuvor schon die „Bild“ nicht länger den Verdacht verbreiten, der ehemalige HSV-Vorstand Stefan Kuntz habe Frauen belästigt. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg hatten sie dafür keine Belege.

Von Thomas Hürner

Die Berichterstattung des Stern über Stefan Kuntz war in zentralen Teilen unzulässig. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am 9. März per einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung –, dass das Magazin nicht mehr den Verdacht verbreiten darf, der frühere Sportvorstand des Hamburger SV habe mindestens fünf Frauen sexuell belästigt (Az.: 324 O 108/26). Der Stern kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

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