Die Berichterstattung des Stern über Stefan Kuntz war in zentralen Teilen unzulässig. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am 9. März per einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung –, dass das Magazin nicht mehr den Verdacht verbreiten darf, der frühere Sportvorstand des Hamburger SV habe mindestens fünf Frauen sexuell belästigt (Az.: 324 O 108/26). Der Stern kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
PresserechtStefan Kuntz gewinnt auch gegen „Stern“ vor Gericht
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Das Magazin darf wie zuvor schon die „Bild“ nicht länger den Verdacht verbreiten, der ehemalige HSV-Vorstand Stefan Kuntz habe Frauen belästigt. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg hatten sie dafür keine Belege.
Von Thomas Hürner
