Städel Museum zur Nazizeit:Unrechtsbewusstsein in Grenzen

Werke von Gauguin und van Gogh mussten an Göring überstellt werden: Das Frankfurter Städel Museum stellt sich seiner Geschichte.

Ira Mazzoni

Das Unrechtsbewusstsein hielt sich bei den Frankfurter Museumsdirektoren Alfred Wolters und Ernst Holzinger in Grenzen. Auch nach 1945. Sie waren keine Parteimitglieder, keine Ideologen, keine Rassisten - aber als Gutachter in die Enteignungsprozesse des nationalsozialistischen Regimes mit eingebunden. Gelegentlich hatten sie sogar Einspruch gegen die nationalsozialistische Kultur- und Museumspolitik erhoben. In Einzelfällen hatten sie es gewagt, gefährdete Kunstsammlungen in ihre Obhut zu nehmen.

Jahresrückblick 2010 - Botticellis 'Minerva und Kentaur'

Botticellis "Minerva und Kentaur", zur Hängung vorbereitet im im Städel Museum in Frankfurt am Main: Das Museum legt nun dar, wie es mit der Kunst zu Zeiten des Nationalsozialismus umging.

(Foto: dpa)

So überstand das Werk des Malers Jakob Nussbaum, der 1933 nach Palästina emigrierte, in absichtlich falsch beschrifteten Kisten Diktatur und Krieg. Auch die 1200 vorwiegend expressionistischen Werke des Privatsammlers Carl Hagemann wurden im Einvernehmen mit den Erben 1940 in aller Stille eingelagert. Immer handelten die Direktoren im Dienste des Museums und der Sammlung, immer beriefen sie sich auf langjährige Beziehungen zu jüdischen Mäzenen und Stiftern, wenn es um den Ankauf großer Sammlungen ging, immer hatten sie für die im besetzten Ausland erworbene Kunst das hehre Ziel, ihre Sammlungen fachgerecht und qualitativ zu ergänzen, durch Beschlagnahmungen entstandene Verluste zu kompensieren.

Der Kunst zuliebe wurde besser nicht gefragt, unter welchen Unrechtsbedingungen die Bilder in den Handel gekommen waren.

Dass das Städelsche Kunstinstitut mit vorwiegend alter Kunst und die Städtische Galerie mit der Moderne in einem Haus in Frankfurt zusammengeführt worden sind, war das Verdienst von Georg Swarzenski, der 1906 zum Nachfolger von Ludwig Justi am Städelschen Kunstinstitut ernannt worden war und 1907 die Städtische Galerie gründete. 1927 wurde ihm die Generaldirektion beider Häuser und der Skulpturensammlung (Liebieghaus) übertragen. Er engagierte sich für französische Impressionisten und für deutsche Expressionisten. Max Beckmann, dem Leiter der Städelschen Kunstschule, war er freundschaftlich verbunden.

Zerstört oder verkauft

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten musste Swarzenski sein öffentliches Amt räumen. Direktor der privaten Stiftung Städelsches Kunstinstitut konnte er bis 1937 bleiben, allerdings musste er mit ansehen, wie sein Lebenswerk, die ästhetische Einheit des Museums, zerstört wurde, wie die von ihm für die städtische Sammlung erworbenen Kunstwerke als "entartet" zerstört oder verkauft wurden.

76 Gemälde wurden von Oktober 1936 an allein in der Städtischen Galerie beschlagnahmt. Im August 1937 folgte die Konfiszierung von 399 graphischen Blättern und Mappenwerken. Von dieser "Säuberungsaktion" waren auch Werke des privaten Städelschen Kunstinstituts betroffen, ohne dass es dafür eine ministerielle Ermächtigung gegeben hätte.

Gegen die Überstellung des Gauguin-Gemäldes "Aus Tahiti" und des Gachet-Porträts von van Gogh an Reichspräsident Hermann Göring wagte Swarzenkis langjähriger Vertreter und amtierender Direktor der Städtischen Galerie, Alfred Wolters, zu protestieren. Doch 1938 verloren die Sammlungen jeden Rechtsanspruch auf die beschlagnahmten Bilder.

Die Forschung zeichnet ein widersprüchliches Bild von der Arbeit der Direktion in der Nazizeit und bei der Regelung von Restitutionen unmittelbar nach dem Krieg. So wurde der Erwerb großer jüdischer Sammlungen auch noch nach dem Krieg als Schutzmaßnahme gerechtfertigt. Gelegentlich, wie im Fall Alfred Oppenheim, wurde eine schützende Verwahrung von den Erben auch anerkannt. Holzinger konnte sich dabei teilweise auf testamentarische Verfügungen und Stiftungsabsichten berufen, die die Sammler vor 1933 zugunsten des Städel geäußert hatten.

Noch offen: die Rolle des Kunsthandels

Um sich die Sammlung von Hugo Nathan "für Frankfurt" zu sichern, verschwieg die Direktion sogar einen Nachtrag zum Testament von 1917, der der Witwe Martha Adrienne in Notfällen ein Verfügungsrecht einräumte.

Nicht nur in diesem Fall nutzte Wolters seine Position als offizieller Sachverständiger für "national wertvolles Kulturgut", um eine Ausfuhr wenigstens einzelner Werke zu verhindern. Andererseits machten seine Deklarationen den Weg frei für den "unbedenklichen" Großteil des jeweiligen Kunstbesitzes.

Unkritisch nutzte Holzinger die überreichen Angebote kollaborierender Kunsthändler im besetzten Ausland, obwohl er davon ausgehen musste, dass es sich entweder um "sichergestelltes" Eigentum des französischen Staates oder aber mehrheitlich um enteigneten Besitz deportierter Juden handelte. Es galt die "günstigen Möglichkeiten" auch in Konkurrenz zu anderen deutschen Museen für Frankfurt zu nutzen.

Es ist zu wünschen, dass auch andere Museen dem Beispiel des Städel folgen und ihre Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit kritisch aufarbeiten. Vor allem die kunstgewerblichen Häuser sind gefordert, auch wenn die Provenienz ihrer Stücke nicht immer zweifelsfrei geklärt werden kann.

Und vielleicht gelingt es durch institutionsübergreifende Kooperationen auch, die Rolle des Kunsthandels näher zu beleuchten, auch wenn dessen Archivalien weiterhin verschlossen bleiben.

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