Kulturgeschichte:Genehmigungsdruck

Kulturgeschichte: Das Buch erschien 1963 im Ost-Berliner Kinderbuchverlag.

Das Buch erschien 1963 im Ost-Berliner Kinderbuchverlag.

(Foto: oh)

Siegfried Lokatis erkundet die "Zensurwerkstätten der DDR" und die Praxis der Druckgenehmigungsverfahren.

Von Michael Knoche

Zu den größten deutschen Literaturarchiven zählt das Bundesarchiv mit seiner Dienststelle Berlin-Lichterfelde. Hier lagern die Druckgenehmigungsakten der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur. Fast zu jedem Buch, das zwischen 1951 und 1989 in der DDR erschienen ist - vom Kinderbuch "Hubert, das Flusspferd" über einen Band der Schiller-Nationalausgabe bis hin zum Ratgeber für den Bau von Modelleisenbahnen - finden sich hier ein Antrag, manchmal das Manuskript und mindestens zwei Gutachten. Natürlich fehlen auch die oft sehr umfangreichen Unterlagen zu den verbotenen, auf andere Weise gescheiterten oder umgearbeiteten Büchern nicht. Ein politisch brisantes Manuskript konnte, den Staatssicherheitsdienst oder in besonderen Fällen das Zentralkomitee nicht mitgerechnet, gut zehn Stationen durchlaufen.

"Zensur" gab es in der DDR offiziell gar nicht. Allein davon zu sprechen, fiel unter die Zensur. Aber Schriftsteller wie Bertolt Brecht, Günter de Bruyn, Robert Havemann, Christoph Hein oder Erich Loest hielten sich nicht daran und forderten öffentlich die Abschaffung des Druckgenehmigungsverfahrens, von der die Zuweisung von Papier und Druckkapazitäten abhing.

Tatsächlich wurde die staatliche Zensurpraxis in der letzten Phase der DDR auf Betreiben Klaus Höpckes, des stellvertretenden Kulturministers, eingestellt. Ab Januar 1989 brauchten die Verlage keine Druckfreigabe durch die Regierungsstelle mehr einzuholen. Da es aber eine Zensur nie gegeben hatte, musste man nun euphemistisch von einer "Stärkung der Verantwortlichkeit der Verlage" sprechen. Kurt Hager, das für Ideologie zuständige Mitglied des Zentralkomitees der SED, formulierte außerdem als "selbstverständliche Grundbedingung", dass keine den Grundsätzen von Staat und Gesellschaft widersprechende Literatur veröffentlicht werden dürfe. "Er versprach sozusagen, die Polizei abzuschaffen, falls es auch keine Verbrecher mehr gäbe", lautet der trockene Kommentar von Siegfried Lokatis in seinem lesenswerten Buch über die Zensurpraxis der DDR.

Die Zensur erklärt auch die Vorliebe für Stoffe aus der Zeit der Romantik

Was an dieser Episode deutlich wird: Man versteht das Phänomen Zensur in der DDR nicht, wenn man nur die Arbeit der staatlichen Behörde betrachtet. Die Verlage waren von Anfang an integraler Bestandteil des Systems. Bereits hier wurde mit dem Autor um das Manuskript gerungen und manches zurückgewiesen, was man im Druckgenehmigungsverfahren glaubte nicht durchsetzen zu können. Manchmal half ein kommentierendes Nachwort, eine gekürzte Auflage, die Einschränkung von Werbemaßnahmen oder die Bestellung ideologisch korrekter Rezensionen, um es doch durchzubringen. Eine dritte Zensurinstanz war der Autor selber, der die Rahmenbedingungen seiner Arbeit in der Regel kannte. So hängt die Vorliebe von Autoren wie Franz Fühmann und Christa Wolf für Stoffe aus der Zeit der Romantik auch damit zusammen, dass sie wussten: Die gefürchteten Gutachter des Instituts für Marxismus-Leninismus sind erst für die Zeit ab 1844 zuständig.

Was man allerdings bei der Betrachtung des verborgenen Kräftespiels zwischen den drei Instanzen nie übersehen darf: Selbst wenn ein Manuskript alle Hürden überwunden hatte, konnte es passieren, dass der Autor ins Visier der Strafverfolgungsbehörden oder des Ministeriums für Staatssicherheit geriet. Aus früheren Publikationen etwa von Joachim Walther wissen wir, wie perfide und rüde die Stasi Autoren mit geheimpolizeilichen Mitteln verfolgen konnte.

Lokatis zeigt in seinem Buch auch, dass die angestrebte Gesamtsteuerung des Verlagswesens durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel - denn dies war der andere Zweck der Druckgenehmigungspraxis - tatsächlich kaum zu realisieren war. Die Hauptverwaltung hatte kein vollständiges Monopol über alle 78 Verlage der DDR. Ausgenommen von der staatlichen Zensur waren beispielsweise der Parteiverlag Dietz (er hatte die größte Buchproduktion und unterstand dem Zentralkomitee direkt) und der Schulbuchverlag Volk und Wissen (zuständig war das Ministerium für Volksbildung). Der Akademie-Verlag durfte sich dank seiner wichtigen Rolle für die Forschung in den Fünfzigerjahren selber zensieren.

Dass die zweiundzwanzig Einzelaufsätze des Leipziger Zeithistorikers und Buchwissenschaftlers Lokatis größtenteils schon an anderer Stelle publiziert wurden, schmälert den Wert des Bandes nicht. Denn hier legt der beste Kenner der handelnden Personen und der archivalischen Überlieferung seine Erkenntnisse gebündelt vor. So können die Rolle aller Akteure und der Zensurkomplex der DDR insgesamt besser verstanden werden. Allerdings hätte dem Band eine den neuesten Forschungsstand referierende Einleitung gutgetan.

Lokatis schätzt, dass die Hinterlassenschaft der Hauptverwaltung im Bundesarchiv allein für die Schöne Literatur 20 000 Druckgenehmigungsvorgänge umfasst. Das Material bietet noch Stoff für Dutzende von Arbeiten. Denn in diesem Literaturarchiv der besonderen Art stößt man auf einen vielstimmigen literarisch-politischen Diskurs über das, was eine Gesellschaft als Kritik zulassen will, über harte und weiche Tabus, über Kompromissbereitschaft und aufrechten Gang, wie er nirgendwo anders so umfassend dokumentiert ist.

Siegfried Lokatis: Verantwortliche Redaktion. Zensurwerkstätten der DDR. Hauswedell Verlag, Stuttgart 2019. 576 Seiten, 78 Euro.

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