Serie "Was ist deutsch?":Wer hat die Deutschen zu Richtern der Nationen bestellt?

´German Angst" ist zurück

Eine Deutschlandfahne weht unter Gewitterwolken in Haltern am See (Archivbild): Die Flüchtlingskrise in Europa zu lösen, verlangt auch von Deutschland Kompromissbereitschaft.

(Foto: dpa)

In der Flüchtlingsfrage darf sich Deutschland nicht moralisch über seine Nachbarn erheben. Die Lösung der Krise in Europa erfordert auch von der Bundesrepublik ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft.

Essay von Heinrich August Winkler

Eine "verspätete Nation" hat der Philosoph Helmuth Plessner 1959 das Bismarckreich von 1871 genannt, die "Großmacht ohne Staatsidee". Deutschland wurde in der Tat später als Frankreich und Großbritannien ein Nationalstaat. Eine deutsche Nation hatte sich aber schon viel früher, seit dem Mittelalter, herausgebildet.

Diese ältere Nation lebte nach 1871 im Bewusstsein vieler Deutscher als deutsche Kulturnation fort: ein Begriff, der immer auch das deutschsprachige Österreich, wenn nicht darüber hinaus die deutschsprachige Schweiz oder gar das "Deutschtum im Ausland" insgesamt umfasste und damit die konkurrierende Idee der kleindeutschen Staatsnation auf schillernde Weise überlagerte. Die Frage "Was ist deutsch?" war 1871 also noch nicht abschließend beantwortet worden.

Nach dem Untergang des deutschen Kaiserreichs und der Habsburger Monarchie im Ersten Weltkrieg waren es vor allem die deutschen und österreichischen Sozialdemokraten, die in Anknüpfung an das großdeutsche Erbe der Revolution von 1848 die Vereinigung der beiden im November 1918 entstandenen deutschsprachigen Republiken forderten. Bekanntlich waren die Siegermächte anderer Meinung und verhinderten, was sie drei Jahrzehnte später, im März 1938, als Hitler den "Anschluss" Österreichs herbeiführte, unter verbalen Protesten hinnahmen.

Bei der Gründung des zweiten deutschen Nationalstaates im Jahr 1990 war von vornherein klar, dass es nur um eine Wiedereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1945 gehen konnte. Bismarcks kleindeutsche Lösung wurde damit bestätigt - auf einem sehr viel kleineren Territorium als 1871 freilich und unter Vorzeichen, die sich grundlegend von der preußisch dominierten Reichsgründung knapp 120 Jahre zuvor unterschieden.

Der Asylkompromiss von 1993 bewahrte das individuelle Grundrecht - auf Kosten Dritter

Neun Jahre nach der Wiedervereinigung gab sich Deutschland ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Das alte stammte aus dem Jahr 1913 und orientierte sich am "jus sanguinis", dem Blut- und Abstammungsrecht: Deutscher war, wer mindestens einen deutschen Elternteil hatte. Dieses Prinzip entsprach der deutschen Tradition: der Deutung der Nation als objektiver Schicksalsgemeinschaft, nicht als subjektiver Willensgemeinschaft "westlicher", namentlich französischer Prägung. Die deutsche Nation hatte sich stets durch die gemeinsame Sprache und Kultur, nicht durch politische Zusammengehörigkeit verbunden gefühlt: eine Sichtweise, die sich leicht in völkischem Sinn interpretieren ließ - als Abgrenzung von jenen "stammesfremden Elementen", von denen der Staatssekretär des Reichsamts des Innern, Clemens von Delbrück, bei der Einbringung des Gesetzes über die Reichs- und Staatsangehörigkeit am 25. Juni 1913 im Reichstag sprach.

Vom "jus sanguinis" zum "jus soli"

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat, war eines der wichtigsten Reformgesetze der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Angesichts von Millionen von Kindern nichtdeutscher Eltern, die in Deutschland lebten, wirkten die Bestimmungen des Gesetzes von 1913 als das, was sie waren: das Relikt einer vergangenen Epoche. Die Ersetzung des "jus sanguinis" durch das in den meisten westlichen Demokratien praktizierte "jus soli" (Bodenrecht) war überfällig. Diesem Prinzip zufolge entschied der Geburtsort und nicht die Abstammung über die Staatsangehörigkeit. Es erlaubte unter gewissen Voraussetzungen, die Staatsbürgerschaft des Landes zu erwerben, in dem man lebte, also durch einen Willensakt in die Nation aufgenommen zu werden. Von der Abstammungs- zur Abstimmungsgemeinschaft: So ließ sich, der Tendenz nach, der Paradigmenwechsel beschreiben, den Deutschland mit der Reform von 1999/2000 einleitete.

Eine andere Reform aus den Jahren nach der Wiedervereinigung erweist sich hingegen, und das nicht erst im Rückblick, als höchst problematisch: die Änderung des Asylrechts. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes von 1949 hatten in Artikel 16, Absatz 2, Satz 2, mit den Worten "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ein individuelles Grundrecht auf Asyl geschaffen und damit Neuland betreten. Denn die meisten westlichen Demokratien kennen das Asylrecht nur als institutionelle Garantie im Rahmen des Völkerrechts, als ein vom Staat gewährtes Recht.

Vom Recht politisch Verfolgter

Was der Parlamentarische Rat 1948/49 bei der Formulierung des Asylrechts vor Augen hatte, waren die Verfolgung und Vertreibung politisch oder rassisch missliebiger Deutscher unter dem Nationalsozialismus und die politische Unterdrückung in den kommunistischen Regimen der Nachkriegszeit.

Als in den frühen Neunzigerjahren die Zahl der Asylbewerber aus der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Bosnien-Herzegowina dramatisch anstieg, mehrten sich die Stimmen, die eine Änderung des Asylrechts forderten. Die Befürworter einer Neufassung verwiesen darauf, dass auf Deutschland fast vier Fünftel aller Asylbewerber in der EU entfielen, aber nur 4,3 Prozent der über 438 000 Asylbewerber des Jahres 1992 als politisch Verfolgte anerkannt worden waren.

Das Ergebnis scharfer Auseinandersetzungen und langwieriger Verhandlungen war ein im Juli 1993 in Kraft getretener Kompromiss. Der Satz "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" wurde als erster Absatz in den neuen Artikel 16 A des Grundgesetzes übernommen. Personen, die aus einem Mitgliedsland der EU oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreisten, konnten sich aber auf dieses Recht nicht mehr berufen. Dasselbe galt in der Regel für Menschen, die aus einem sicheren Herkunftsland kamen. Was sichere Drittstaaten außerhalb der EU und sichere Herkunftsländer waren, war durch Gesetz zu bestimmen.

Damit war das Prinzip des individuellen Grundrechts auf Asyl zumindest dem Anschein nach gewahrt, allerdings auf Kosten Dritter. Das waren, seit die Asylbewerber überwiegend nicht mehr aus dem ehemaligen Jugoslawien, sondern aus Afrika und Asien kamen, in erster Linie die Mittelmeerländer Spanien, Malta, Italien und Griechenland. Die Frage stellt sich nicht erst heute, ob es nicht eine ehrlichere Lösung gewesen wäre, Deutschland durch die Reform des Artikels 16 zu verpflichten, politisch Verfolgten nach Maßgabe seiner Aufnahme- und Integrationsfähigkeit, also im Rahmen des Möglichen und nach besten Kräften, Asyl zu gewähren, gleichzeitig auf die Europäisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts im Geist der Solidarität zu dringen und die legale Immigration, derer Deutschland aus demografischen Gründen dringend bedarf, durch ein großzügiges, modernes Einwanderungsgesetz zu erleichtern.

Wir projizieren etwas in Europa hinein, was das real existierende Europa nicht hergibt

Vermutlich stünde Deutschland in der Asyl- und Flüchtlingsfrage heute weniger isoliert da, wenn es in den Neunzigerjahren diesen Weg eingeschlagen hätte. Dass der Bundesrepublik häufig eine Doppelmoral in Sachen Asyl vorgeworfen wird, hat sie sich jedenfalls selbst zuzuschreiben. Der deutsche Appell an die europäische Solidarität wäre glaubwürdiger, wenn die grundlegenden Berliner Entscheidungen des Spätsommers 2015 - der Verzicht auf die Einzelfallprüfung bei syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen und die mit Wien vereinbarte Öffnung der Grenzen gegenüber den in Ungarn festsitzenden Flüchtlingen - mit der EU abgestimmt worden wären. Deutsche Alleingänge stimmen die europäischen Nachbarn misstrauisch, und wenn es etwas gibt, was bei ihnen noch mehr Unbehagen hervorruft, sind es deutsch-österreichische Alleingänge.

Es ist eine Folge des exzessiven Nationalismus, dem Deutschland in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur gehuldigt hat, dass Europa für viele Deutsche nach 1945 zu einer Art Ersatzvaterland geworden ist. 1976 beschrieb der Zeithistoriker und Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher die Bundesrepublik erstmals als eine "postnationale Demokratie unter Nationalstaaten": eine Formel, die rasch Karriere machte.

Die Bonner Republik war als einziges EU-Mitgliedsland kein Nationalstaat, aber diese von Bracher betonte Besonderheit hinderte viele westdeutschen Intellektuellen nicht daran, den Begriff "postnational" im Sinne eines allgemeinen Epochenmerkmals zu benutzen und der europäischen Integration das Ziel zuzuschreiben, die Nationen nicht nur zu überwölben, sondern zu überwinden. Außerhalb der Bundesrepublik fand diese Teleologie nur wenig Zustimmung. Nation und Nationalstaat blieben das vorrangige politische "Zuhause", dem sich die Bürgerinnen und Bürger solidarisch verbunden fühlten.

Europa nur als Wille und Vorstellung

Die deutsche Neigung, in Europa etwas hineinzuprojizieren, was das real existierende Europa nicht hergibt, ist auch heute noch virulent. Im Oktober 2012 beobachtete der Soziologe Hans Joas in Deutschland eine "rückwärtsgewandte Idealisierung und Sakralisierung Europas, die paradoxerweise auch für hochgradig säkularisierte Intellektuelle attraktiv ist".

Die Gefahr dieser quasireligiösen Überhöhung liegt darin, dass die Enttäuschung programmiert ist: Gegenüber den deutschen Erwartungen können die anderen Staaten nur abfallen. Da Deutschland sie das spüren lässt, fühlen sie sich moralisch bevormundet. "Wer hat die Deutschen zu Richtern der Nationen bestellt?" So fragte 1160, zur Zeit des Stauferkaisers Friedrich Barbarossa, anlässlich einer umstrittenen, keineswegs allgemeinen, sondern vom Reichsepiskopat dominierten Kirchenversammlung in Pavia Johann von Salisbury, der Bischof von Chartres. Die Frage könnte aus dem Jahr 2015 stammen.

Eine Instrumentalisierung Europas zu nationalen Zwecken ist keine deutsche Besonderheit. Sehr deutsch ist es hingegen, an ein Europa zu glauben, das es nur als Wille und Vorstellung gibt. Die Tatsache, dass fast alle anderen Mitgliedstaaten der EU in der Asyl- und Flüchtlingsfrage anders denken und handeln als die Bundesrepublik, beweist noch längst nicht, dass sie recht haben. Aber es ist wichtig zu wissen, warum die Unterschiede gerade auf diesem Gebiet so groß sind.

Historische Prägungen sind nicht auswechselbar

Historische Prägungen sind nun einmal nicht auswechselbar. Von ihnen auszugehen, ist notwendig, wenn man die Gegensätze innerhalb der Europäischen Union ausgleichen und zu einer Lösung gelangen will, die möglichst viele Mitgliedstaaten mittragen können. Die plausible Maxime, dass alle nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit an der Bewältigung des Flüchtlingsproblems mitwirken müssen, verlangt auch von Deutschland ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft. Es darf weder andere überfordern noch sich selbst.

Man kann, um ein bekanntes Wort über die Wahl der eigenen Eltern abzuwandeln, nicht vorsichtig genug sein in der Wahl der eigenen Vergangenheit. Die Deutschen hatten sich nach 1945 mit einer besonders schrecklichen Vergangenheit auseinanderzusetzen. Sie haben nach jahrzehntelangen, oft leidenschaftlich geführten Debatten ein überwiegend selbstkritisches Verhältnis zu ihrer Geschichte entwickelt und sich eben dadurch der politischen Kultur des Westens geöffnet.

Zu dieser Kultur gehören die unveräußerlichen Menschenrechte, darunter die Meinungs- und Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Bekenntnis zur wehrhaften, pluralistischen, repräsentativen Demokratie, die kategorische Absage an Rassismus und Judenfeindschaft und die allmähliche Überwindung des ethnisch verengten Verständnisses von Nation. In der Summe bilden die normativen Errungenschaften der alten Bundesrepublik eine zeitgemäße Antwort auf die Frage "Was ist deutsch?". Es ist eine Antwort, hinter die das wiedervereinigte Deutschland nicht zurückfallen darf.

Serie "Was ist deutsch?": Deutschland wird sich verändern, wenn Hunderttausende neu hinzukommen. Aber was ist das - deutsch? Darüber debattieren Deutsche aus Ost und West, Wissenschaft und Praxis in dieser Serie. Heute: der Soziologe Stephan Lessenich.

Deutschland wird sich verändern, wenn Hunderttausende neu hinzukommen. Aber was ist das - deutsch? Darüber debattieren Deutsche aus Ost und West, Wissenschaft und Praxis in dieser Serie. Heute: der Soziologe Stephan Lessenich.

Serie
Was ist deutsch?

Die Serie "Was ist deutsch?" behandelt Facetten und aktuelle Fragestellungen deutscher Identität. Erschienene Artikel:

Viele Herkunftsländer sind autoritäre, patriarchalische, durch Gewalt geprägte Gesellschaften

Die Aufgabe, die politische Kultur der Bundesrepublik Menschen zu vermitteln, die in großer Zahl aus islamischen Krisenländern nach Deutschland kommen und zu einem erheblichen Teil dauerhaft hier bleiben werden, ist eine der größten Herausforderungen, vor die dieses Land je gestellt worden ist. Viele der Herkunftsländer sind zerfallende und zerfallene Staaten. Fast alle sind autoritäre, hierarchische und patriarchalische, durch Clanstrukturen, Korruption und Gewalt geprägte Gesellschaften, in denen antifeministische, homophobe und judenfeindliche Überzeugungen weit verbreitet sind. Integration bedeutet deshalb vor allem eines: die Verpflichtung auf die gleichen westlichen Werte, an denen sich auch die Deutschen selbst messen lassen müssen. Es wäre leichtfertig, sich über die Schwierigkeiten dieser Aufgabe Illusionen zu machen oder sie schönzureden. Es wäre nicht minder gefährlich, sie für unlösbar zu halten und darum gar nicht erst anzupacken.

Heinrich August Winkler ist Historiker. Zuletzt erschienen von ihm die "Geschichte des Westens" und der Essayband "Zerreißproben. Deutschland, Europa und der Westen" (beide Verlag C. H. Beck).

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