Serebrennikow-Prozess:Free Kirill Unter den Linden

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Eidinger, Ostermeier, Khuon: Berliner Theaterleute protestierten vor der russischen Botschaft.

Von Jens Bisky

Während in Moskau die Urteilsverkündung gegen den Regisseur Kirill Serebrennikow begann, versammelten sich in Berlin Theaterleute und Aktivisten Unter den Linden, vor dem Eingangstor zur riesigen russischen Botschaft. Der Leiter der Berliner Schaubühne, Thomas Ostermeier, wollte eine Mappe mit gut 56 000 Unterschriften unter einer Protestresolution übergeben. Darin wird die russische Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Strafverfolgung gegen Serebrennikow einzustellen und die "fadenscheinigen Vorwürfe gegen ihn fallenzulassen".

Während auf dem Mittelstreifen ein Transparent mit der Aufschrift "Free Kirill" entrollt wurde, versuchte Ostermeier über die Wechselsprechanlage am Tor einen Mitarbeiter der Botschaft, am besten den Kulturattaché, zu sprechen. Die Stimme an anderen Ende forderte ihn auf, sein Begehr auf russisch vorzubringen, eine junge Frau half aus, woraufhin die Botschaftsstimme per Wechselsprechanlage dazu aufforderte, die Unterschriftenliste per Post zu schicken. Ostermeier aber beharrte und wurde vertröstet, man wolle noch einmal nachfragen.

Professionell und freundlich wiesen Polizisten darauf hin, dass nicht zu viele vor der Botschaft stehen dürften, also blieb das Groß der etwa 100 oder 120 Protestierenden auf dem Mittelstreifen, darunter die Schauspieler Christian Grashof und Lars Eidinger, die Intendanten Ulrich Khuon und Thomas Oberender, viele in "Free-Kirill"-T-Shirts oder mit Pappschildern, auf denen die Namen der Mitangeklagten standen, Sofia Apfelbaum, Juri Itin, Alexej Malobrodsky.

Dann kam die Meldung, das Gericht habe Serebrennikow schuldig gesprochen, Gelder veruntreut und eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Das Unrecht, so Thomas Obermeier, dürfe nicht ungesehen bleiben. Sinn der Proteste sei es, Solidarität zu zeigen. Stille am Botschaftstor. Am Nachmittag dann die Nachricht: Serebrennikow wird zu drei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Kein Freispruch.

© SZ vom 27.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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