Süddeutsche Zeitung

Schweden:Triumph der Samen

Mit der Berufung auf einen Rechtsparagrafen aus dem Jahr 1734 hat ein schwedisches Gerichtsurteil Nomaden in Nordschweden, die vom Handel mit Rentieren leben, Landeigentum zugesprochen. Die Folgen sind unklar.

Von Thomas Steinfeld

Im äußersten Norden Schwedens, zwischen Jokkmokk und Kiruna, gibt es ein Gebiet, das man "Dorf" nennt, das aber kein Dorf ist: Girja ist ein geografischer Raum, doppelt so groß wie das Saarland. Dort lebt eine Gruppe von Nomaden: "Samen" nennt man sie. In Girja werden es kaum 100 Menschen sein. Sie leben von Rentieren, denen sie auf ihren Wanderungen folgen. Vor zehn Jahren verklagten diese Samen den schwedischen Staat, unter Berufung auf einen Rechtsparagrafen aus dem Jahr 1734, in dem festgehalten wird, dass Menschen, die seit "uralten Zeiten" ein Land genutzt haben, ohne dass jemand Einspruch erhoben hätte, auch dessen Eigentümer sind. Ein Streit entzündete sich an den Jagd- und Fischrechten, bei deren Vergabe der Staat bislang mitreden wollte. Am vergangenen Donnerstag wurde der Konflikt vom Obersten Gericht Schwedens endgültig entschieden: zugunsten des Dorfes Girja.

Das Urteil ist spektakulär, nicht nur, weil das Oberste Gericht darin mit Gesetzen arbeitete, die älter sind als der bürgerliche Staat und zurückreichen bis ins Mittelalter. Sondern auch, weil es die innere Kolonisierung eines Staatsgebiets, also das, wovon Jean-Jacques Rousseau sprach, als er im "Diskurs über die Ungleichheit" von der Entstehung des Eigentums durch den Zaun erzählte, oder was Karl Marx die "ursprüngliche Akkumulation" nannte, nicht gelten lässt. Es ist, als würden die Indianer nunmehr über die Siedler triumphieren, doch nicht, weil es jenseits des Polarzirkels keinen Sinn mehr ergäbe, sich irgendwo ein Stück Land abzustecken, sondern im Gegenteil: weil das Nomadentum nun selbst als eine Form des Siedelns erscheint, für die der staatliche Schutz des Eigentums gilt, auch gegen die Interessen des Staates. Es gibt in diesen Regionen, mit einer Einschränkung, keine anderen Formen der Landnutzung als das Weiden, das Jagen und das Fischen.

Von dem Urteil dürfte ganz Nordschweden betroffen sein

Die Einschränkung ist wesentlich, denn sie betrifft die Nutzung der Bodenschätze. Wie es sich damit verhält, klärt das Urteil nicht, weshalb es nicht lange dauern dürfte, bis die Rechtsprechung mit ganz anderen, wuchtigeren Problemen konfrontiert werden wird als mit der Frage, wer über das Erschießen von Schneehasen verfügen darf. Und es warten noch mehr Auseinandersetzungen auf die Gerichte: Girja ist nur eines von insgesamt 46 "Samendörfern". Sodass mit dem Urteil eine Präzedenz eröffnet wird, von der schließlich ganz Nordschweden betroffen sein dürfte. Außerdem gibt es Samen, die nicht zu den "Dörfern" gehören, aber trotzdem Nomaden sind. Und schließlich haben mehrere Jäger und Fischer, die keine Samen sind, obwohl sie ihren Geschäften in deren Gegend nachgehen, sofort nach dem Urteil ihren praktischen Widerstand angekündigt. "Denn gesetzlich gefangen ist recht gefangen, und alles widerrechtlich Gefangene ist wie nicht gefangen, falls es keinen Anspruch aus alter Gewohnheit gibt", heißt es in einer Verfügung des Königs Magnus Eriksson (1316 bis 1374), die das Gericht zitiert. Schwedens Oberster Gerichtshof hat die Geschichte ins Recht gesetzt - und eine Menge von Problemen in die Welt gesetzt, die es in der Vergangenheit nicht gab.

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SZ vom 25.01.2020
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