EuGH-Urteil:Das zarte Pflänzchen Kunstfreiheit

EuGH-Urteil: Auftritt der Band Kraftwerk im Jahr 2015

Auftritt der Band Kraftwerk im Jahr 2015

(Foto: AFP)

Im Prozess "Kraftwerk" gegen Moses Pelham stellt der Europäische Gerichtshof überraschenderweise künstlerische Kreativität über Wirtschaftsinteressen.

Von Wolfgang Janisch

Man durfte schon ein bisschen skeptisch sein, was der Europäische Gerichtshof, der ja eher bei den Wirtschaftsfreiheiten zu Hause ist, mit so einem filigranen Grundrecht wie der Kunstfreiheit anfangen würde; Erfahrung hatte er kaum vorzuweisen. Und als im Dezember der Generalanwalt des EuGH seinen Schlussantrag in Sachen Kraftwerk gegen Pelham vorlegte, schienen sich die Befürchtungen zu bestätigen. Der Streit zwischen den Altmeistern des Elektrosounds und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham, der für einen Song eine Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" verwendet hatte, sollte aus Sicht des EU-Juristen eine klare ökonomische Schlagseite bekommen. Jeder Künstler müsse sich halt mit den Bedingungen des Marktes abfinden, schrieb der Generalanwalt. Der kreative Prozess, das Sampeln mit Sounds und Bytes, drohte vom Schutz des geistigen Eigentums erdrückt zu werden.

Nun liegt das EuGH-Urteil vor, und man kann Entwarnung geben. Das oberste EU-Gericht hat der Kunstfreiheit einen wichtigen Rang eingeräumt, zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta mit ihrem Artikel 13: "Kunst und Forschung sind frei." Die Richter wägen sorgsam ab zwischen den Eigentumsinteressen der Produzenten, die sich gegen den Soundklau zur Wehr setzen, und der Freiheit der Kreativen, sich aus dem kulturellen Fundus zu bedienen. Ihr Ritt durch die Richtlinie zum Urheberschutz liest sich sperrig, aber die zentrale Botschaft ist zu verstehen. Das Zitatrecht in der Richtlinie ist im Lichte der Kunstfreiheit sozusagen künstlerfreundlich zu interpretieren und umfasst daher nicht nur das literarische, sondern auch das musikalische Zitat. Es ist erlaubt, "wenn der Schöpfer eines neuen musikalischen Werks ein Audiofragment (Sample) nutzt, das einem Tonträger entnommen und beim Hören des neuen Werks wiedererkennbar ist" - vorausgesetzt, es geht um die geistige oder eben musikalische Auseinandersetzung. Wer sampelt, muss mit dem Originalwerk "interagieren".

Mehr EU-Grundrechtsschutz bedeutet mehr Einfluss für den EuGH

Juristisch hat der EuGH zwar einen anderen Weg genommen als vor drei Jahren das Bundesverfassungsgericht, das die bisher wichtigste Zwischenstation im seit mehr als 20 Jahren währenden Endlosstreit um den metallharten Kraftwerksound war. Inhaltlich ist er aber mehr oder minder am selben Ziel angekommen. Das Recht, national wie europäisch, öffnet die Tür für den künstlerischen Prozess, der Musikrichtungen wie dem Hip-Hop zugrunde liegt: die Verwendung von Sequenzen aus existierenden Stücken. Oft ist dies ein Spiel mit dem kulturellen Gedächtnis, bekannte Klänge werden im neuen Kontext zitiert, präsentiert, reformuliert. Es geht nicht um Diebstahl, sondern darum, Dinge neu zusammenzusetzen - was ohnehin ein Wesenszug der Kulturproduktion ist.

Wichtig ist das Urteil aber auch wegen seines einigermaßen kulturfreundlichen Grundtons. Wie gesagt, EuGH und Kunstfreiheit, die beiden waren bisher nur entfernte Bekannte. Dieses eher anonyme Verhältnis ist aber ein Problem: Der Schutz der Grundrechte, bisher am Karlsruher Schlossplatz beheimatet, wandert nach und nach in Richtung Europa. Zwar kann das auch ein Gewinn sein, man beachte nur die Fortschritte im Datenschutz, an denen der EuGH kräftig mitgewirkt hat. Auf zarte Pflänzchen wie die Kunstfreiheit muss man gleichwohl achtgeben. Erstens, weil die EU als Wirtschaftsgemeinschaft angefangen hat und dies bis heute in ihrer DNA trägt. Dass das EU-Gericht nun den kreativen statt den ökonomischen Prozess würdigt, ist ein Schritt nach vorne. Zweitens hat der EuGH einen gewissen Hang zur Expansion. Mehr EU-Grundrechtsschutz bedeutet eben auch mehr Einfluss für den EuGH. Erfreulich ist, dass das Gericht im Sample-Urteil auch die Spielräume des nationalen Rechts erwähnt, wo die Kultur trotz alledem ihre natürliche Heimat hat. Am besten wäre es um den Schutz der Grundrechte ohnehin bestellt, wenn - um in der Sprache des Sample-Urteils zu bleiben - der EuGH mit den nationalen Verfassungsgerichten besser "interagieren" würde.

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:EuGH spricht sich in Grundsatzurteil für Sampling aus

Im Rechtsstreit zwischen der Band "Kraftwerk" und Moses Pelham haben sich die Richter auf die Seite der Kunstfreiheit gestellt - wenn auch nicht bedingungslos.

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