Rundfunkgebühren: Null für PC:Der Ehrliche ist der Stumme

Bisher urteilten Gerichte, dass auch für PC die Rundfunkgebühren fällig seien - nun entscheiden Richter in Schleswig anders. Der NDR geht dagegen an.

Im juristischen Dauerstreit um Rundfunkgebühren für Internet-PCs haben Gegner der Zahlungen einen Sieg errungen: Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig klagte ein Software-Unternehmen mit Erfolg gegen die Zahlung der Gebühr auf seine internetfähigen Personalcomputer (PC). Vorher hatte es mehrere Urteile von Oberverwaltungsgerichten in anderen Bundesländern gegeben, die genau gegensätzlich waren. Der Norddeutsche Rundfunk will die Entscheidung nicht hinnehmen.

Rundfunkgebühren: Null für PC: Schon PC-Rundfunkgebühr bezahlt? Mit dem Urteil stellt sich das Verwaltungsgericht Schleswig gegen die generelle Rundfunkgebühr für Computer.

Schon PC-Rundfunkgebühr bezahlt? Mit dem Urteil stellt sich das Verwaltungsgericht Schleswig gegen die generelle Rundfunkgebühr für Computer.

(Foto: Foto: dpa)

Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass ein PC nur dann ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät und damit gebührenpflichtig sein kann, wenn er Rundfunksendungen überhaupt wiedergeben kann. Wenn der PC aber keine Einbauteile hat, um Sprache und Musik wiederzugeben, sei er auch kein Radio, erklärten die Richter am Montag. Es reiche nicht aus, dass ein PC durch Einbau weiterer Teile zum Empfang von Rundfunksendungen aufgerüstet werden könne, betonte das Gericht.

Bei gewerblich genutzten Internet-PCs könne außerdem nicht wie bei herkömmlichen Radios darauf geschlossen werden, dass sie zum Radio-Empfang dienen sollten. Radiohören sei wegen der vielfältigen PC-Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall. Der betroffene Rundfunksender NDR teilte mit, er werde das Urteil anfechten. Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Mit der Entscheidung stellt sich das Gericht in Schleswig gegen mehrere Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte zu dem Thema: Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, für einen privat genutzten Computer mit Internetzugang müsse Rundfunkgebühr bezahlt werden. Zwei Studenten hatten geklagt und erklärt, sie würden das Angebot nicht nutzen. Das Gericht entschied, wer über einen PC mit Internetanschluss verfüge, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät zum Empfang bereithalte.

Im März hatte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss.

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bei der GEZ angemeldet sind.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach Angaben einer Sprecherin die Urteile anderer Oberlandesgerichte für seine eigene Entscheidung geprüft. Dabei sei unter anderem aufgefallen, dass mehrfach die untergeordneten Instanzen praxisnah gegen die Gebührenpflicht entschieden hätten. Die Oberverwaltungsgerichte hätten aber der Gebührenpflicht einen höheren Wert eingeräumt.

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