Rundfunkgebühren:Mühsame Vereinfachung

In der Diskussion um die Zukunft der Rundfunkgebühr haben sich die Varianten Kopfpauschale und Steuerabgabe offenbar erledigt. Bis Sommer 2008 sollen die beiden verbleibenden Modelle berechnet werden.

Christopher Keil

Nachdem das Bundesverfassungsgericht gerade bekräftigt hat, dass die Festsetzung der Rundfunkgebühren nicht medienpolitischen Zielen unterliegen dürfe, haben sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch in Wiesbaden offenbar darauf verständigt, zwei angeblich alternative Modelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterentwickeln zu lassen.

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(Foto: Foto: dpa)

Eine AG "Zukunft der Rundfunkgebühr" hatte auf Referentenebene in den zurückliegenden zwölf Monaten vier Vorschläge erarbeitet: die Kopfpauschale, die Steuerabgabe, die Haushalts- und Betriebsstätten-Veranlagung und eine Modernisierung der bestehenden GEZ-Struktur.

Kopfpauschale und Steuerabgabe werden wohl nicht mehr diskutiert. Bis Sommer 2008 sollen die Haushalts- und Betriebsstätten-Abgabe sowie das erweiterte bisherige GEZ-Modell berechnet werden, teilte Kurt Beck (SPD) mit. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Zu einer Reform käme es laut Beteiligten allerdings nicht schon bei der nächsten Gebührenrunde, also 2009, sondern frühestens 2013.

Umstellt von rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben sind die Ministerpräsidenten auf Sicherheit gegangen. Bei der Kopfpauschale wäre es in Mehrpersonenhaushalten zu Mehrfachzahlungspflichten gekommen, außerdem wären Wirtschaft und öffentliche Stellen nicht beteiligt gewesen.

Die Steuerabgabe hätte alles auf ein vermutlich kaum noch wahrnehmbares Zahlungsprinzip reduziert: Man bräuchte da keine GEZ mehr, aber den Bund, weil es sich um eine auf bundesgesetzlicher Grundlage erhobene Steuer handeln würde. Die geringe Aussicht auf politische Durchsetzbarkeit (Staatsferne des Rundfunks) ließ die Ministerpräsidenten abrücken.

Noch behauptet sich die Haushalts- und Betriebsstättenveranlagung, die sogar den GEZ-Außendienst überflüssig machte, aber mit so hohen verfassungsrechtlichen Hürden versehen ist, dass sich vermutlich das bestehende Modell als Modell der Zukunft durchsetzen wird. Die Vereinfachung der laut Arbeitspapier "vereinfachten Rundfunkgebühr" bestünde darin, dass nur eine Gebühr für die Haushalte erhoben würde inklusive aller mobilen Geräte und Autoradios, außerdem entfiele die Gebührenpflicht von Geräten in Zweit- und Ferienwohnungen. Der immer stärker kritisierte Grundsatz bliebe: der Gerätebezug.

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