Süddeutsche Zeitung

Verdacht der Volksverhetzung:Staatsanwaltschaft prüft Fall Waters

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Der Staatsschutz der Berliner Polizei hat seine Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Die Ermittlungen gegen Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters wegen des Verdachts auf Volksverhetzung sind nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Der Staatsschutz der Berliner Polizei, der für politisch motivierte Straftaten zuständig ist, hat den Fall übergeben. Das sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Zuvor hatte die B.Z. berichtet. Die Prüfung des Sachverhalts und die Ermittlungen dauerten jedoch noch an.

Die Polizei hatte die Ermittlungen gegen Waters wegen einer Bühnenbekleidung des Musikers während seiner Konzerte am 17. und 18. Mai in der Mercedes-Benz Arena in Berlin aufgenommen. Waters war im Ledermantel mit roter Armbinde auf die Bühne gekommen, was sehr an eine SS-Uniform im Dritten Reich erinnert. Laut Polizei könnte die Kleidung "die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzen, den Nationalismus verherrlichen und den öffentlichen Frieden stören". Waters wies die Vorwürfe zurück: "Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen." Zudem, so Waters, sei "die Darstellung eines gestörten faschistischen Demagogen seit Pink Floyds ,The Wall' im Jahr 1980 ein Merkmal meiner Shows". Der Versuch, diese Elemente als etwas anderes darzustellen, sei "unaufrichtig und politisch motiviert".

Roger Waters wurde in den vergangenen Jahren immer wieder Antisemitismus vorgeworfen. Kritisch gesehen wird unter anderem seine Nähe zur BDS-Bewegung, die zu einem umfassenden Boykott des Staates Israel aufruft. Bei Konzerten ließ der Sänger zudem Ballons in Schweinegestalt aufsteigen, auf die - neben anderen Symbolen und Logos - auch ein Davidstern gedruckt war. An den jüngsten Konzerten des britischen Musikers hatte es entsprechend viel Kritik gegeben. In Frankfurt am Main sollte sein Konzert am 28. Mai wegen Antisemitismus-Vorwürfen zunächst abgesagt werden. Der 79-Jährige klagte jedoch und gewann. Das Frankfurter Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die Kunstfreiheit. Vor der Festhalle kam es jedoch dann zu Demonstrationen von rund 500 Teilnehmern.

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SZ/dpa/crab
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