"This Is Not A Drill Tour":Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

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Glaubt Wladimir Putin, dass der mit seinem Angriffskrieg "den Faschismus in der Ukraine bekämpfen" will: "Pink Floyd"-Mitgründer Roger Waters bei einem Konzert in Los Angeles. (Foto: MARIO ANZUONI/REUTERS)

Der Mitgründer von "Pink Floyd" hatte einen Eilantrag gegen die Stadt und das Land Hessen eingereicht. Das Verwaltungsgericht gab ihm am Montag recht.

Von Jakob Biazza

Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab am Montag dem Eilantrag des Mitgründers von Pink Floyd gegen die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen statt. Stadt und Land sind Gesellschafter der Frankfurter Messe GmbH und wollten im Februar den Veranstaltungsvertrag wegen "anhaltend israelfeindlichen Auftretens" des Sängers kündigen.

Waters ist Unterstützer der in Teilen als antisemitisch eingestuften BDS-Bewegung ("Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen"), eine politische Kampagne, die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will. Außerdem hat er sich zuletzt immer wieder zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geäußert und dabei Verschwörungsmythen bemüht. "Der wichtigste Grund für westliche Waffenlieferungen an die Ukraine ist sicherlich der Profit der Rüstungsindustrie", raunte er etwa. Putins Gründe für die Invasion relativierte er im Interview mit der Berliner Zeitung wie folgt: "Er leitete sie auf einer Basis von Gründen ein, die, wenn ich sie richtig verstanden habe, folgende sind: Erstens will er den potenziellen Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass verhindern. Zweitens: Er will den Faschismus in der Ukraine bekämpfen."

Das Gericht befand, Waters verherrliche oder relativiere nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten

Die Gesellschafter beriefen sich deshalb bei der geplanten Absage auch auf die besondere historische Bedeutung des Auftrittsorts. Im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden. Das Verwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung allerdings die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze außerdem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer.

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Außerdem lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen. Der Auftritt von Waters verherrliche oder relativiere nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten. "Zudem haben wir keine Hinweise darauf, dass Rogers bei seiner Show Propagandamaterial verwendet", so die Sprecherin. Der 79-Jährige war gerichtlich gegen die Kündigung des Vertrags vorgegangen. Er hatte einen Eilantrag eingereicht, um Zugang zur Halle zu bekommen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

An den geplanten Auftritten in mehreren deutschen Städten gibt es seit Monaten Kritik. Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals dort.

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