Restitution:Welfenschatz

Im Rechtsstreit um den millionenschweren Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einen zwischenzeitlichen Rückschlag hinnehmen müssen. Wie die Stiftung am Freitag in Berlin mitteilte, lehnte der US-amerikanische Court of Appeals es am Vortag ab, ein Gerichtsverfahren um den Schatz bis zur Klärung der Zuständigkeit zu stoppen. Nach Auffassung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind für diesen Fall amerikanische Gerichte nicht zuständig. Der Verkauf des Kirchenschatzes aus Braunschweig mit Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert sei 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf gewesen. Die Kläger argumentieren, der Schatz sei 1935 nicht freiwillig, sondern auf Druck der Nationalsozialisten und zudem unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro.

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