Das Filmstudio Miramax hat am Dienstag eine Klage gegen den Regisseur Quentin Tarantino wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Der Grund des Streits: Tarantino hatte Anfang November in New York bei einer Messe für digitale Kunst angekündigt, er wolle sogenannte NFTs zum Verkauf anbieten, die auf seinem handgeschriebenen Originaldrehbuch zu "Pulp Fiction" (1994) beruhen.
Non-Fungible Tokens (NFTs), also nicht austauschbare Tokens, sind digital geschützte Objekte. Mit dieser Technik kann man unter anderem am PC erstellte Kunstwerke als Unikate kennzeichnen, also einzigartige digitale Bilder erstellen. Um NFTs gibt es schon länger einen Hype, sie bringen teilweise viel Geld bei Kunstauktionen ein. Was genau für NFTs Tarantino aus seinem Skript generieren will, soll laut dem Branchenmagazin Variety geheim bleiben. Nur der Käufer werde das jeweilige Kunstwerk zu Gesicht bekommen.
Tarantino hat das Recht, sein Skript zu veröffentlichen. Aber ist ein "Non-Fungible Token" eine Veröffentlichung?
Das Filmstudio Miramax war in den Neunzigerjahren die Firma der Brüder Bob und Harvey Weinstein, die früher alle Filme von Quentin Tarantino produzierten. Mittlerweile hat Miramax diverse Besitzerwechsel erlebt. Zwischenzeitlich gehörte das Unternehmen zu Disney, aktuell ist es Teil einer Mediengruppe mit Sitz im Emirat Katar. Die Rechte an "Pulp Fiction" liegen weiterhin bei Miramax. Deshalb entschlossen sich die Anwälte der Firma zur Klage, mit dem Argument, die derzeitigen Eigentümer hätten selbst Interesse, "Pulp Fiction"-NFTs zu verkaufen.
Tarantino hat sich bislang noch nicht öffentlich in der Sache geäußert. Vor Gericht wird es jetzt darum gehen, ob NFTs, die auf dem Drehbuch basieren, rechtlich als Publikation des Drehbuchs gelten. Denn die Rechte, sein Skript weiterhin selbst zu veröffentlichen, hat Tarantino sich laut Variety damals vertraglich zusichern lassen. Seine Anwälte werden also argumentieren, er mache nur von seinem guten Recht Gebrauch. Die Miramax-Seite wiederum könnte argumentieren, dass NFTs wegen ihrer Einzigartigkeit nur einmal verkauft werden können. Weshalb man nicht unbedingt von einer Publikation in dem Sinne sprechen könne, der Anfang der Neunziger bei der Vertragsunterzeichnung gemeint gewesen sei.
Womit der Streit zu einem wegweisenden Urteil im Urheberrecht führen könnte, das wieder und wieder altes Recht auf neue technische Distributionswege anwenden muss.