Hohenzollern vor Gericht:Viermal Berufung

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Georg Friedrich Prinz von Preußen beschert dem Berliner Kammergericht eine Marathonsitzung.

Von Jörg Häntzschel

Weniger beschwingt lief der zweite Tag dieser kleinen Hohenzollernfestspiele ab, die sich in Berlin zufällig ergeben hatten. Vor dem Kammergericht wurden am Donnerstag in einer Marathonsitzung nicht weniger als vier Berufungsverfahren in Fällen verhandelt, die Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen Journalisten und Historiker angestrengt hatte. Weitere fünf seien dort noch anhängig, so die Richterin.

Der erste endete mit einem Fiasko für den Anwalt der Hohenzollern, Markus Hennig. Dass Georg Friedrich Prinz von Preußen "klagefreudig" sei, wie ein Journalist in einem Magazin der Gewerkschaft Verdi geschrieben hatte, sei nicht von der Hand zu weisen, außerdem vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Wichtiger aber war die zweite Berufung. Hier ging es um eine Aussage, die der Historiker Stephan Malinowski im Gespräch mit einer Journalistin der Deutschen Welle getätigt hatte. Malinowski hatte Vorbehalte dagegen geäußert, dass sich die Hohenzollern seiner Auffassung nach die Erforschung ihrer Familiengeschichte öffentlich finanzieren lassen wollten. Es ging dabei um Details des Familienmuseums, das die Familie sich gern einrichten lassen wollte. Hohenzollern-Anwalt Hennig stimmte zu, die Klage fallen zu lassen, nachdem Malinowski erklärt hatte, er werde die Aussage nicht wiederholen. Das Gericht wird nun entscheiden, welche Partei die Kosten des Verfahrens trägt.

Wäre die Richterin am Abend zuvor bei der Buchvorstellung dabei gewesen, hätte sie vielleicht anders entschieden

Beim dritten Fall schloss sich das Gericht dem in der Vergangenheit oft Hohenzollern-freundlichen Landgericht Berlin an, das dem Antrag des Anwalts von Georg Friedrich Prinz von Preußen stattgegeben hatte. Dort hatte Hennig eine einstweilige Verfügung gegen den Verein "Open Knowledge Foundation" erwirkt, der geschrieben hatte, die hohenzollernschen Privatarchive seien öffentlich nicht zugänglich. Hennig hatte jede Menge Belege gefunden, dass diese Archive sehr wohl öffentlich zugänglich seien.

Wäre die Richterin am Abend zuvor bei der Buchvorstellung dabei gewesen, hätte sie vielleicht anders entschieden: Da hatte Lothar Machtan im Beisein von Georg Friedrich Prinz von Preußen schließlich in pittoresken Details von seinen Funden auf dem Dachboden von Burg Hohenzollern geschwärmt. Ob man in einem Dachboden mit wichtigen Artefakten ein "Privatarchiv" sehen möchte, ist sicher Ansichtssache - öffentlich zugänglich sind diese Teile der Schlösser jedoch kaum.

Im vierten Berufungsverfahren entschied das Gericht über eine einstweilige Verfügung, die Anwalt Hennig gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erwirkt hatte. Auch hier erlitt Georg Friedrich Prinz von Preußen eine Niederlage.

In einer früheren Version des Textes hieß es fälschlich, Stephan Malinowski und Georg Friedrich Prinz von Preußen würden sich die Verfahrenskosten teilen. Diese Lösung hatte das Gericht vorgeschlagen, die Parteien haben sie aber abgelehnt.

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