Presse: Boris Becker gegen FAS:"Fiktive Lizenzgebühr"

Der Bundesgerichtshof gibt Boris Becker im Streit mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Recht. Weil das Blatt mit seinem Porträt geworben hat, stehe dem Ex-Tennisstar ein Honorar zu.

Boris Becker hat im Streit um die ungenehmigte Verwendung seines Fotos in der Werbung für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung einen Teilerfolg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach dem früheren Tennisprofi eine "fiktive Lizenzgebühr" zu, weil das Foto auch noch nach dem Start der Zeitung am 1. November 2001 verwendet wurde.

Presse: Boris Becker gegen FAS: Tennis-Legende Boris Becker in Berlin.  Der Bundesgerichtshof verhandelte am Donnerstag über seine Klage gegen die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".

Tennis-Legende Boris Becker in Berlin. Der Bundesgerichtshof verhandelte am Donnerstag über seine Klage gegen die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".

(Foto: Foto: dpa)

Um für ihre neue Sonntagsausgabe zu werben, hatte die FAZ eine fiktive Titelseite erstellt. Dort war unter anderem ein Foto des damaligen Bundesaußenministers Joschka Fischer zu sehen, aber auch ein Portraitfoto Beckers. Darunter stand: "Boris Beckers mühsame Versuche, nicht aus der Erfolgsspur geworfen zu werden Seite 17".

Die Seite 17 der Werbe-Ausgabe war freilich leer, der angekündigte Artikel erschien niemals. Ohne Bericht habe die Zeitung sein Foto aber nicht einfach verwenden dürfen, argumentierte Becker. Daher verlangte er eine "fiktive Lizenzgebühr" von 2,37 Millionen Euro.

Wie der BGH entschied, dürfen Verlage ein Foto einer Person der Zeitgeschichte ausnahmsweise auch ohne Berichterstattung verwenden, um vorab "die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren". Schließlich gebe es vor dem Start des Blattes keine Alternative zu einer solchen fiktiven Ausgabe.

Das ändere sich jedoch, sobald die erste Ausgabe erschienen sei. Boris Becker stehe daher eine Lizenzgebühr zu, weil die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung sein Foto auch noch nach ihrem Start verwendete. Über die danach angemessene Summe soll nun das Oberlandesgericht München entscheiden. Den Streitwert setzte der BGH auf 1,2 Millionen Euro fest.

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