Pop:Urteil: Bushidos Album zu Unrecht auf Index

Bushido

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob Bushidos Album "Sonny Black" auf den Index gehört - das Oberverwaltungsgericht Münster sagt nun: nein.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
  • Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass auch Minderjährige Bushidos Album "Sonny Black" kaufen dürfen.
  • Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte die Platte 2015 auf den Index gesetzt.
  • Laut dem Oberverwaltungsgericht habe die Prüfstelle dabei aber nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen.

Bushidos umstrittenes Album "Sonny Black" ist zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft worden. Das entschied das Oberverwaltungsgerichts in Münster an diesem Mittwoch. Wird das Urteil rechtskräftig, darf das Album wieder an Minderjährige verkauft werden.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die die Platte 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden die Richter. Vor allem bemängelten sie, dass die Behörde sich vor ihrer Entscheidung nicht die Mühe gemacht habe, die weiteren Beteiligten anzuhören. Mit ihrer Entscheidung kippten die Richter des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts die Entscheidung aus der Vorinstanz.

Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Bushidos Anwälte setzen dem entgegen, dass Jugendlichen heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt seien. Es fehlten zudem bis heute Nachweise für die verrohende Wirkung von Gangster-Rap. An dem 2014 erschienenen Album mitgewirkt hatten acht weitere Texter und Komponisten, unter anderem auch die Rapper Kollegah und Farid Bang, denen kürzlich Antisemitismus vorgeworfen wurde.

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