NS-RaubkunstDie neue Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubkunst nimmt Form an

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Die Datenbank „Lost Art“ verzeichnet internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst. Werden durch das neue Schiedsgericht jetzt viele Fälle abgearbeitet?
Die Datenbank „Lost Art“ verzeichnet internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst. Werden durch das neue Schiedsgericht jetzt viele Fälle abgearbeitet? (Foto: Marijan Murat/Marijan Murat/dpa)

Das Gremium, das künftig über NS-Raubkunst entscheidet, ist besetzt. Die neue Regelung bringt einige Verbesserungen für die Opfer – aber sie wird auch einige Restitutionen unmöglich machen.

Von Jörg Häntzschel

Deutschlands bisheriger Umgang mit der NS-Raubkunst in seinen Museen ist in den vergangenen 25 Jahren von allen Seiten kritisiert worden. Jetzt nimmt das neue Verfahren Form an: Am Freitag wurden die 36 Schiedsrichterinnen und -richter bekannt gegeben, die künftig über die Restitution von Werken entscheiden, die ihren Besitzern zwischen 1933 und 1945 geraubt oder abgepresst wurden. Am 1. Dezember soll das Schiedsgericht die Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig löst sich die Beratende Kommission auf, die bisher Empfehlungen zu strittigen Fällen von Raubkunst aussprach.

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