Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Trinkhallenkulturerbe

Nordrhein-Westfalen hat das "Steigerlied" und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet in sein Landesinventar des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. NRW-Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen bestätigte die entsprechende Entscheidung einer Jury, der eine Liste von insgesamt 18 Vorschlägen vorlag. Zur Begründung heißt es, das "Steigerlied" ("Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt") habe selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der Text spiegele "die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus". Bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spiele ebenfalls der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: "Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar", so die Begründung. Hintergrund des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist die Umsetzung des Unesco-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland 2013 beitrat. Als Immaterielles Kulturerbe gelten mündliche Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Wissen in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken. mea

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SZ vom 18.04.2020 / mea
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