Netz-Depeschen:Datenflut und Sammelwut

Das einst von Schäuble vorangetriebene Gesetz zur Vortratsdatenspeicherung ist erst mal vom Tisch - doch die Netzaktivisten mögen sich noch nicht richtig freuen.

Niklas Hofman

Wirklich viele unverwechselbare Ikonen hat die deutsche Netzöffentlichkeit bislang kaum hervorgebracht; noch weniger haben auch für ein breiteres Publikum die Themen der Digital Natives visuell auf den Punkt gebracht. Die 2007 entstandene Schäublone, das holzschnitthaft vergröberte Konterfei des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble, versehen mit dem Schriftzug Stasi 2.0, war zweifellos der größte Erfolg.

Es ist zu hoffen, dass sich das Bonner Haus der Geschichte beizeiten eines der T-Shirts, Aufkleber oder Graffitivorlagen gesichert hat. Sie werden dringend benötigt für die zukünftige Abteilung über die Nullerjahre.

Die polemische Gleichsetzung Schäubles mit der Stasi entstand im Kampf gegen das vom Minister vorangetriebene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am vergangenen Dienstag vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt wurde. Ein Sieg, über den die Netzaktivisten sich in den letzten Tagen dennoch nicht richtig freuen wollten.

Das liegt am Tenor des Urteils, das die Datenspeicherung ohne Anlass "nicht in Gänze" und "nicht schlechthin" für unzulässig erklärte und so den Weg offen ließ für eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung derjenigen EU-Richtlinie, die nach wie vor die Vorratsdatenspeicherung verlangt.

Die Piratenpartei war sich innerhalb weniger Stunden dann auch schon nicht mehr sicher, ob das Urteil nun, wie zunächst verkündet, ein glorreicher "Sieg für die Bürgerrechte" sei oder selbiges doch "nur auf den ersten Blick".

Zudem bleibt das Faktum, dass die Sperrungsgegner zwar mit den besseren Argumenten (und dem Sachverstand des Chaos-Computer-Clubs) das Verfassungsgericht überzeugen konnten. Ob aber auch die politische Entscheidungsfindung in einem neuen Gesetzesverfahren beeinflusst werden kann, ist ungewiss.

Digitale Bürgerrechte

"Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, damit unsere digitalen Bürgerrechte Ernst genommen werden", forderte Markus Beckedahl von netzpolitik.org nach dem Karlsruher Urteil. Und fügte hinzu: "Im Vergleich zum Beschluss der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition ist das gesellschaftliche Klima ein wenig anders." Ob die Sperrungsgegner auch im Bundestag reüssieren, wird sich erst noch zeigen.

Und es bleibt die Frage, ob bei der Datensammelwut der Staat langfristig wirklich der mächtigste Gegner ist. Wer etwa das populäre soziale Netzwerk Facebook endgültig verlassen will, kann zwar sein Profil wohl stilllegen, eine Löschung all seiner dort dokumentierten Lebensäußerungen und Sozialkontakte ist aber nicht vorgesehen.

Mit staatlich vorgeschriebener Speicherung ist dies zwar nicht zu vergleichen. Doch der Journalist und Blogger Julius Endert konnte sich seinen Sarkasmus angesichts einer gewissen Einäugigkeit nicht verkneifen, die er bei manchem Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS) ausmacht: " . . . und noch während der Anti-VDS-Kämpfer seine Freude über den Erfolg vor Gericht mobil aus Karlsruhe tweetet, speichert Twitter seinen Aufenthaltsort, Inhalt und alle Empfänger der Nachricht."

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