Nazi-Raubkunst:Verwandter von Eva Braun wollte Hitler-Geschenke zurück

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Adolf Hitler mit Eva Braun beim gemeinsamen Essen. Die Pinakothek der Moderne in München verwahrt eine Brillantuhr, die der Diktator seiner Geliebten 1939 zum 27. Geburtstag schenkte. (Foto: dpa)

Spätestens seit dem Fall Cornelius Gurlitt ist der Umgang mit Nazi-Raubkunst ein gesamtgesellschaftliches Thema. In München hat die Debatte eine neue Wendung bekommen: Dort hatte ausgerechnet ein Verwandter von Eva Braun gegen die Pinakotheken geklagt. Inzwischen ist der Kläger allerdings gestorben, seine Erben nahmen die Klage zurück.

Ein entfernter Verwandter der Hitler-Geliebten Eva Braun hat Rückgabeforderungen an die Münchner Pinakotheken gestellt. Die Museen bestätigten der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen.

Der angebliche Neffe war durch einen Spiegel-Bericht über Eva Brauns Brillantuhr, die in den Pinakotheken lagert, auf den Nachlass aufmerksam geworden und hatte Klage am Landgericht München I erhoben. Der Kläger ist allerdings inzwischen gestorben und seine Erben haben die Klage zurückgenommen, wie die Pinakotheken mitteilten.

In den Museumsdepots lagert neben der Brillantuhr, die Adolf Hitler seiner Geliebten zu ihrem 27. Geburtstag gravieren ließ und schenkte, auch das Gemälde "Gebirgslandschaft an der spanischen Küste" von Fritz Bamberger, das sich einst im Besitz Brauns befand und nach dem Krieg als "Überweisungen aus Staatsbesitz" an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ging.

Das Gemälde haben die Sammlungen inzwischen in die Online-Datenbank Lost Art eingestellt, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Nazis das Bild von jüdischen Vorbesitzern geraubt hatten.

Bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen lagern zahlreiche solche Wertgegenstände, darunter vor allem Kunst, die sich am Ende des Zweiten Weltkriegs im Besitz von Nazi-Größen wie Hermann Göring, Julius Streicher oder Martin Bormann befanden. Zu finden sind dort Krawattenringe aus Platin, Manschettenknöpfe aus Gold, ein Ring mit Brillanten sowie ein goldener Champagnerbecher von Göring.

Freistaat Bayern steht in der Verantwortung

Fall Gurlitt
:Matisse-Gemälde als Raubkunst identifiziert

Das erste Bild, das aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt als Raubkunst eingestuft wird, stammt von Henri Matisse. Dessen "Sitzende Frau" befand sich nach Einschätzung der Experten nicht im rechtmäßigen Eigentum des verstorbenen Kunstsammlers.

Allein 4400 Gemälde und 770 Skulpturen, die nach dem Machtantritt der Nazis 1933 in die Bestände aufgenommen wurden, müssen die Staatsgemäldesammlungen auf ihre Herkunft untersuchen.

Die US-Amerikaner trugen die Kunstschätze der enteigneten Nazi-Funktionäre nach dem Krieg zusammen; seit der Auflösung des Sammelzentrums ist der Freistaat Bayern in der Verantwortung.

Eva Braun wurde im Oktober 1949 in einem postumen Verfahren im Rahmen der Entnazifizierung in München in die Gruppe der Belasteten eingestuft, ihr Nachlass wurde eingezogen. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass sie ihr Vermögen ausschließlich Hitler verdankte.

Nach Angaben der Pinakotheken sind derzeit keine weiteren Ansprüche von Nazi-Nachkommen bekannt.

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